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Robotrontechnik-Forum » Sonstiges » Mein neuer Willem-Programmer ist da ;) » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
01.03.2010, 20:05 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo,

ich war ja immer ein Fan vom Projekt der Willem-Programmer. Bisher hatte ich damit immer alles verwursten können, was mir auf den "Labortisch" gekommen ist. Natürlich nur mit einigen Zusatzadaptern, Projekte dazu gibt es massenhaft im Netz.
Für die Funkuhr wollte ich nun die Eproms brennen und stellte irritiert fest, dass mein neues Notebook (naja, ist ja auch schon 4 Jahre alt) keine Parallele mehr hat. Ok, bisher hatte ich dafür das Notebook meiner Frau, das ist nun auch erneuert, natürlich ohne Parallele.
Hmmm, wat tun? Ich habe mir erstmal einen Adapter PCMCIA zu Parallele gekauft, original Delock, mit denen hatte ich bei der Seriellen sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Schnittstelle wird tatsächlich echt bereitgestellt (kein USB-Emuliere) doch et jibbet Problem: Der alte Willem (besser dessen Softige Ware) möchten den LPT bitteschön auf LPT1 und unbedingt auf Adresse 03BC oder 03FA, wie das noch in alten Biossen eingestellt wurde. Hier musste der Treiber von Delock passen. Es gibt was Vergleichbares von Hendrik Haftmann, sein Treiber kann selbst das, nur ist sein Teil ein USB-zu-LPT-Adapter, der verlangsamt gerade Programmiergeräte erheblich.
Also angeschissen und rechts ran! Es muss mal wieder was Neues her.

Nach diversen Suchen im Netz war ich drauf und dran mir den TOP2049 zuzulegen, da stolperte ich beim "Zeitech" über den neuen Willem. Nur der Preis irritierte für einen "Willem" schon.
Fix mal beim iBäh gesucht, gleicher Preis (klar, auch Zeitech). Dann mal international gesucht und Bingo: In Kanada wurde ich fündig (offenbar der Hersteller) So kam das Dingens heute für ganze 85,- Ocken incl. Porto&Pack an. Gleich mal einen 2716 gelesen, geht. Dann meine Problem-µCs gebrannt (AT90S2313), geht. Diese konnte ich sonst nur im STK500 im Parallelmodus brennen.

Hier mal ein paar Fotos:


Kleiner grauer Kasten, komplett per USB. Naja, nicht ganz komplett, bei höheren Programmierspannungen (25Volt?) muss man ein 9Volt-Steckernetzteil anstecken (nicht mitgeliefert).


Das Programmfenster, in deutsch und kostenlos downloadbar.

Guido
--
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
Erstens durch Nachdenken: Das ist der edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der bitterste.
Konfuzius

Wer immun gegen ein Minimum an Aluminium ist, der hat eine Aluminiumminimumimmunitität.
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001
01.03.2010, 21:59 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Ich konnte es mal wieder nicht lassen, so liegt das Dingens jetzt nackich auf dem Tisch....

Noch ein Foto:


Naja, 3 Prozessoren, abgeschliffen (U2, U5, U6)
U4 und U3 je ein 34063 für die Programmierspannungen
oben rechts ein ICSP-Sockel, der ist aber auch auf den 40poligen verdrahtet (gibt dann einen Adapter dazu)
Links noch eine Stiftleiste mit den Adressen A19-23 und einem Clk und einem P1(?).
Das das Ganze völlig problemlos über die Bühne ging (kein Zollgeraffel) werde ich wohl noch ein paar Adapter dazukaufen. Beim guten Eurokurs kann man das schon machen.

Hier ein Link zum Hersteller (Vertreiber), ist das Light Pack, gibt noch ein Full Pack, da sind dann schon einige Adapter dabei.
http://www.mcumall.com/comersus/store/comersus_viewItem.asp?idProduct=4282

Ich bin nicht verwandt und nicht verschwägert, Ehrenwort! ?

Guido
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Dieser Beitrag wurde am 01.03.2010 um 22:00 Uhr von Guido editiert.
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002
01.03.2010, 22:29 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Und noch ein Foto:


Hier mein alter Willem und die Adapter. Die sollen wohl auch auf dem neuen passen.
Der Willem steht zum Verkauf, die Adapter nur, wenn sie nicht passen

Guido
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003
01.03.2010, 22:32 Uhr
Steffen

Avatar von Steffen

Hi,

kein Zoll?
Kann ich garnicht glauben. Einfuhrumsatzsteuer wird noch kommen....
Hab mich bis jetzt noch nie drücken können.
Meist musst ich sogar aufs Zollamt und öffnen und son quatsch.
Hab mal nen Laser für eine PS2 in China gekauft, als kleiner Gag hatt ich dem Zöllner gesagt, ist ein Zünder für eine SS 20. Der hat geschaut.

Steffen
--
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät...

"... sehr dunkel die andere Seite sie ist...."
"Halt's Maul Joda und iss deinen Toast!!!"
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004
01.03.2010, 22:35 Uhr
Göran Heinze



Ich melde schon mal Interesse an:

Gruß Göran
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005
01.03.2010, 23:07 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo Steffen,

Zoll ist nur solange, wie das Paket nicht bei mir ist. Nu isset hier und der Kollege Zoll kann mich mal Wie will er wissen, was in der Pappschachtel war? Und wie will er was anderes beweisen, als ich behaupte (klar, war nen Stapel Taschentücher)

Im Ernst, ich habe ja für meine Fotoausrüstung schon öffter in NY bestellt (bei b&h), da hat Zoll immer zugeschlagen, hat aber alles UPS "gemännätscht"

Wenn die was beanstanden, bleibt die Ware direkt beim Zoll und man muss das Zeuchs dort auslösen. Habe ich ja vermutet und inkauf genommen, war aber nicht.

@Göran,
schick mir mal ne PN

Gruß
Guido
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Dieser Beitrag wurde am 01.03.2010 um 23:08 Uhr von Guido editiert.
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006
02.03.2010, 01:33 Uhr
ambrosius



Lt. Auskunft vom Zoll wird erst ab einem Warenwert von 100,- Euro eine Gebühr erhoben, bzw. wenn die Sendung aus vielen/mehreren gleichen Teilen besteht (geplanter Verkauf). Ansonsten wird es (wahrscheinlich wegen Verwaltungsaufwand) als "Geschenksendung" angesehen.

mfg
Holger
--
viele Grüße
Holger
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007
02.03.2010, 07:41 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo Holger,
ich hatte was von 120,- im Hinterkopf, aber egal. Der Verkäufer hatte übrigens 10,- angegeben. Ist aber wurscht, der Zoll schätzt das im Zweifel nach hiesigen Maßstäben ein (Vergleich mit hier üblichen Preisen für diesen Artikel)

Guido
PS: Die Adapter vom alten Willem passen, zumindest habe ich mal einen 27C4002 im Adapter ausgelesen, ging super.
--
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008
02.03.2010, 08:16 Uhr
DL
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Qi Gao... das klingt ziemlich chinesisch, dat is ne Fälschung

MCUmall Electronics Inc.
Qi Gao
4725 WESTLAWN DRIVE
V5C3R4 BURNABY, BC
Canada


Der is noch gar nicht in der Ahnengallerie http://www.ezoflash.com/willem/gallery.html
wohl neueste Generation und mal ohne Mäuseklavier

Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 08:46 Uhr von DL editiert.
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009
02.03.2010, 08:22 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Oups, wo ließt Du sowas?
Klar wird das Dingens in RedFlag zusammengeprömpelt, wo auch sonst?
Fälschung hin oder her, dat Ding funktioniert und wurde aus Kanada und nicht aus China geliefert.

Guido

Update
Da hast Du also noch die Adresse nachgeschoben

Kann sein, dass Qi Gao chinesich klingt, doch wieviele Chinesen werden wohl in Kanada leben? Und wieviele davon haben irgenein Unternehmen? Wie ich die Brüder kenne wohl alle Und ja, das Koll. Qi Gao vielleicht Kontakte zum alten Riesenreich hat, ist sehr wahrscheinlich. Das haben aber Daimler und VW auch.....
--
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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 14:46 Uhr von Guido editiert.
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010
02.03.2010, 08:31 Uhr
BobCat

Avatar von BobCat

Der Zoll geht da scheinbar Stichprobenartig vor. Ich hatte auch schon mehrmals was bestellt (USA,Kanada,Hong Kong, Australien). Bis auf einmal ging alles so durch. Für eine Lieferung aus der USA (Tubus und Adapter für Linsen, -Fotoapparat-).
Das wurde vermutlich durchleuchtet und der Tubus (Metallrohr) als "Waffenverdächtig" eingestuft. Ärgerlich war das ich die Versandkosten bezahlt hatte, das Paket aber selber vom Zoll (50km) abholen durfte. Das Teuerste war die Mehrwertsteuer (die war aber auch schon in USA bezahlt).
... wenn die Ware ausgeliefert ist, gibbets kein Zoll mehr.
Insgesamt war aber alles deutlich billiger als hier (Europa).
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011
02.03.2010, 11:31 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

So, der alte Willem geht zum Göran.

Gruß
Guido
--
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012
02.03.2010, 11:46 Uhr
Tom Nachdenk



@Ambrosius
Sicher? Meines Wissens bezieht sich das nur auf Zölle, wie etwa ein paar Euro auf Kabel (von Tastköpfen o.ä.). Einfuhrumsatzsteuer, also die 19% entsprechend der Mehrwertsteuer werden schon früher fällig, irgendwie am 25? Euro.
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013
02.03.2010, 13:16 Uhr
ambrosius



@Tom
Na ja sicher, also ich habe schon mehrfach mit dem Zoll, auch beruflich, zu tun gehabt und man kann eigentlich nie eine so richtig bindende Antwort bekommen. Irgendwelche Gesetze und Bestimmungen dazu wird es schon geben, aber wenn man im Zollamt wirklich etwas verbindlich schriftliches verlangt, wird immer nur herumgedrugst (die Hefte sind gerade ausgegangen, der Kollege ist gerade nicht da usw. usw.). Wahrscheinlich ist das auch immer Ansichtssache des jeweiligen Beamten bzw. seiner Dienstbeflissenheit. Meist fehlt auch das Wissen um den wirklichen Preis der Ware.

mfg
Holger
--
viele Grüße
Holger
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014
02.03.2010, 13:56 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Mich würde in dem Zusammenhang mal interessieren, und Bobcat schreibt ja auch davon, wie hat man die Fahrten ins Zollamt einzuordnen? 50km dahin zu müssen, um eine Sendung abzuholen und Gebühren zu begleichen, ist doch i.d.R. kaum als Bagatelle abzutun! Ganz zu schweigen von der Zeit, die man ohne eigenes Kfz, in Kauf nehmen muß.
--
Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte. (Dieter Hildebrandt)
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015
02.03.2010, 14:39 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo Deff,

das man zum "Zollamt" muss, hat man doch direkt selbst verschuldet.
Wenn man irgendwas außerhalb der EU kauft, muss man damit rechnen, dass der Zoll "zuschlägt". Und hat dieser zugeschlagen (besser eine Warensendung als zollrechtlich relevant deklariert), hat er natürlich das Recht (und die Pflicht) innerhalb bestehender Gesetzte zu handeln.
Man kann zwar immer russisches Roulette spielen und hoffen, "geht durch", klappt ja auch häufig, doch einen Anspruch hat man nicht. Das man dann in irgendeine zuständige Zollstelle fahren muss um die Ware auszulösen, ist völlig in Ordnung.
Klar hat man Kosten und Zeitverlust, aber niemend (schon garnicht der Zoll) hat mich (oder Dich) gezwungen im Ausland einzukaufen.

Gruß
Guido
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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 14:40 Uhr von Guido editiert.
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016
02.03.2010, 14:47 Uhr
Steffen

Avatar von Steffen

Hallo, selbst wenn du die Ware schon hast, kannst du Post vom Zollamt bekommen.
Das abholen ist Stichpunktartig und es ist ein Unterschied ob du Zoll zahlen musst (Freigrenze bei 100 Euro wenn ich mich nicht Täusche) und der Einfuhrumsatzsteuer. Da ist der Freibetrag 25 Euro.

Ich wollts ja nur am Rande bemerken.

Steffen
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017
02.03.2010, 14:53 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

@Steffen,

kann ich nicht glauben, aber warten wirs mal ab
Nach welchen Gesichtspunkten wollen die dann was bewerten? Die Sendung war ungeöffnet, kein Hinweisaufkleber vom Zoll, das ich Gerät und Verpackung aufbewahren muss (ist natürlich alles weg... ), nix. Da würde ich mir einen Sport draus machen, die Brüder hoch und höher springen zu lassen Sie sind immer in der Beweispflicht, nicht ich.

Guido

PS: Wenn die Sendung geöffnet und vom Zoll markiert wäre, sähe das vielleicht anders aus.
--
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018
02.03.2010, 14:53 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Was hat der Einkauf in Nicht-EU-Ländern mit der Rechtmäßigkeit zum Zollamt fahren zu müssen, zu tun?
Lösen kann man dies doch sicherlich in einer besseren Art + Weise, es sei denn, man will absichtlich Klötze zwischen die Beine werfen!
--
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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 14:54 Uhr von Deff editiert.
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019
02.03.2010, 14:58 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Ja wie oder was denn sonst?
Dachtest Du, der Zoll kontrolliert und bringt Dir das Zeuchs persönlich nachhause? Dann könnte er ja gleich noch den Überweisungsträger für Deine Nachzahlung ausfertigen und zur Bank tragen.... Ts Ts ts....

Du bist (ich bin) schuld an den entstehenden "Unannehmlichkeiten", also musst Du (ich) das auch wuppen.

Guido
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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 14:59 Uhr von Guido editiert.
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020
02.03.2010, 15:54 Uhr
karsten
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Avatar von karsten

Mal ganz dumm gefragt...
Der Zoll nimmt das Paket an sich und ich bekomme Post von denen. Was passiert aber, wenn ich nicht zum Zoll fahre? Was machen die dann mit dem Paket, der Ware ?
--
1. Grundgesetz der Messtechnik? Wer misst misst Mist!
(fast) alle DDR-Schaltkreise und viele Transistoren
Elektronikarchäologie, MC80, K1520
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021
02.03.2010, 16:08 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Bleibt dochmal ganz ruhig, Guido! Wenn Du beim Löten auch so fitzig wärst, wie bei Deinen Antworten, dann wären Deine Projekte u.G. nicht so vorzeigbar, wie es der Fall ist!
Ich bezahle Versandkosten für den gekauften Artikel und der Postweg endet nicht beim Zoll, sondern beim Empfänger! Stattdessen habe ich noch Aufwendungen, die die Investitionshöhe unnütz hochtreiben.
Gegen das Zahlen von Zoll habe ich nichts, es geht nur um dessen "unelegante" Einforderung, und da werde ich so ziemlich einer von vielen sein (Dich mal ausgenommen!).
Du schreibst so, als wenn Du Zollbeamter bist und meinst Dich rechtfertigen zu müssen. Unter Garantie würdest Du anders schreiben, wenn Du den Programmer erst nach 50km Fahrt im Besitz hättest...
--
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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 16:15 Uhr von Deff editiert.
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022
02.03.2010, 17:11 Uhr
Tom Nachdenk



@Deff
Also das ist doch ganz einfach: Wenn Du da so ein Zollschriebs kriegst wegen Selbstverzollung ist da immer auch ein Rückumschlag und ein Merkblatt bei das Du an die DHL zurückschicken kannst damit die da in Vertretung der Untersuchung beiwohnen. Auskuft eines Zöllners: das erfolgt zufällig und das kann man nicht vermeiden. Allerdings hatte ich auch schon Pakete die mit Zollklebeband zugeklebt waren und wo ich da nur nochmal selbst sagen sollte was drin ist. Berlin hat zwar ein Zollamt aber kein Frachtzollamt weswegen das Paket dann von Berlin erst nach Leipzig geschickt würde damit dort jemand reinguckt oder auch nicht.
Der einzige Weg den Zollkrams ganz sicher zu umgehen ist ein Transportunternehmen mit dem Versand zu beauftragen das die Verzollung für Dich vornimmt. Zum Beispiel UPS. Das füllt dann das Wort Investition gut und reichlich aus.

@Karsten
Also bei dem Aufforderung vom Zoll steht innerhlab von 7 Tagen, nach Auskunft eines Zöllners bleibt das Paket 4 Wochen da und geht im Zweifel dann an den Absender zurück. Kurz vor dem Fall war ich schon mal: am 28. Tag (wegen einem zweiten Paket) 30 Minuten vor Annahmeschluss da aufgekreuzt: Zöllner bringt blos ein Paket, und auf Nachfrage, geht er nochmal gucken, na das ist wohl schon weg. Naja zum Glück hatte blos der Kollege der früher Feierabend machen wollte die Retouren schon aussortiert ...
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023
02.03.2010, 17:24 Uhr
Deff

Avatar von Deff

@Tom Nachdenk
Also, bei dem bisher einzigsten Fall einer solchen, bei mir 60km-Zollamttour, war in dem Schriebs weder Rückumschlag noch Merkblatt bei, also nur die lapidare Aufforderung des Erscheinens etc.
Das ich allerdings bei Kauf über die Bucht, das Versandunternehmen, welches die Zollformalitäten für mich abwickelt, wählen kann, wäre mir neu.
Eine Mouser-Lieferung aus den USA dagegen, wurde auf diese Art+Weise abgewickelt!
Mich ärgern in dem Zusammenhang nur die unqualifizierten Äußerungen - ich wäre selbst dran schuld, und ob denken würde, dass mir der Zoll es persönlich nach Hause brächte; das sind Unsachlichkeiten und Blödsinn hoch 18!
--
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024
02.03.2010, 18:15 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo,
wenn es hier wieder um den Willem und nicht mehr um (willhelminischen) Zoll geht, könnte man ja weiterdiskutieren.
Langsam wird das OT

Nur zur Beruhigung, ich bin nicht beim Zoll, habe bisher auch immer Glück gehabt. Und wenn klar war, dass mit Sicherheit Zoll anfällt (bei Foto-Objektiven für 1999,-US$ kann man ganz sicher davon ausgehen) habe ich UPS beauftragt.

Ansonsten rechne ich selbstverständlich immer damit, dass bei Auslandswarensendungen der Transportweg in einer Zollstation beendet sein kann. Das muss man einfach wissen und einkalkulieren, ein wenig Mitwirkungspflicht beim Einkauf kann man doch wohl erwarten. Und wenns passiert, kann (und werde) ich mich zwar ärgern das ich 50km vergurken muss, "Schuld" habe ich jedoch selbst. (wer auch sonst)

Guido
So, nun bitte zurück zum Thema
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Dieser Beitrag wurde am 02.03.2010 um 18:16 Uhr von Guido editiert.
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025
03.03.2010, 04:45 Uhr
ambrosius



@Guido

Hast Du schon "Erfahrungen" mit dem Brenner sammeln können? Ich hatte mal ein ähnliches Gerät aus dem Roten Reich, bei dem die Software so gut wie gleich aussieht, aber nicht funktionierte. Seit langer Zeit suche ich nämlich einen guten, vor allem bezahlbaren Prommer. An dem Willem wäre ich auch interessiert (trotz evtl Zoll ).

mfg
Holger
--
viele Grüße
Holger
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026
03.03.2010, 06:27 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Moin,

natürlich noch keine richtigen Erfahrungen, eher nur erste Eindrücke.


Einige 2716(25V) gelesen und gebrannt, ging (mit Zusatznetzteil)
Einige 2732 gelesen und gebrannt, ging (mit Zusatznetzteil)
Zwei 27C4001 gelesen, ging (mit Adapter)
Zwei 27C1001 gelesen und gebrannt, ging (ohne Zusatznetzteil)
mehrere AT90S2313 gelesen und gebrannt, ging (die machten in anderen Programmern immer Ärger)
Ein ATtiny2313 gelesen ging, gebrannt, Fuses irgendwie vergurkt (kann eigene Schuld sein)

Pic-Micro 16F84A Probleme!
Beim Leertest wird gemeckert (fabrikneue Teile), löschen und schreiben komplett mit FF und Verify: 3F FF FF wird blockweise gelesen. Testfile gebrannt, Verify ok . Wieder gelöscht und komplett mit FF geschrieben, 3F FF FF wird zurückgelesen. Leertest wird gemeckert. Versuchsweise in anderem Programmer kontrolliert, ist FF FF FF drin.... (zumindest wird Leer gemeldet)
PIC-Micro 16F628, exakt wie 16F84A

Da ich für meine PICs einen Brenner8 vom Sprut habe, ist das erstmal zu verschmerzen, ärgert aber doch irgendwie.

Ich will den vor allem für Eproms haben, das scheint gut zu klappen, für die µCs habe ich sowieso andere Programmer (natürlich nur USB). Das die AT90S2313 endlich auf Anhieb gehen ist ein erfreulicher Nebeneffekt (davon habe ich noch einige Dutzend)

Guido
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Dieser Beitrag wurde am 03.03.2010 um 06:32 Uhr von Guido editiert.
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027
03.03.2010, 11:34 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Wielange mußtest Du eigentlich auf den Programmer warten, Guido?
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028
03.03.2010, 15:20 Uhr
Guido
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Zitat:
Deff schrieb
Wielange mußtest Du eigentlich auf den Programmer warten, Guido?

Nicht solange wie ein möglicher Weg zum Zoll wäre

Also, gekauft (per Sofortkaufen) am 21.2.2010, um 21.06 Uhr geliefert am 1.3.2010. Hätte ich aber schon am Freitag davor (26.2.2010) haben können, war nicht zuhause, so musste ich das am Montag (1.3.) von der Post abholen.
Da kann man nur "turboschnelle Lieferung" zu sagen.

Guido
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Dieser Beitrag wurde am 03.03.2010 um 15:21 Uhr von Guido editiert.
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029
03.03.2010, 15:50 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Na, da wird wohl die Olympiade in Vancouver für etwas Beschleunigung gesorgt haben. Das lautet ja das Motto:Höher, schneller, weiter!
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030
03.03.2010, 18:32 Uhr
Thomas



"With glowing hearts - Des plus brillants exploits“ (deutsch: „Mit glühenden Herzen“)
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031
09.03.2010, 22:13 Uhr
Rainer



Hallo,
Wo wir doch gerade beim Zoll waren: Ich habe über Ebay beim Chinesen 3 Stück Rubidium Frequenznormale bestellt und auch pünktlich in guter Qualität geliefert bekommen. Angegebener Warenwert 240USD, zum Umrechnungszeitpunkt 169,82€. Das ganze hat mir DHL geliefert und der Postbote wollte auch nichts extra dafür haben. Jetzt, 3 Wochen später bekomme ich Post von DHL Finace Operations Deutschland, großer Brief, dickes unverständliches Pampflet. Darin ist eine Rechnung über Einfuhrabgaben, 8,53€ Zölle, 50,35€ Einfuhrumsatzsteuer und 1,18€ Vorlageprovision. Macht 60,06€. Darauf kommt nochmals 0,22€ Umsatzsteuer C1 19% so das ich 60,28€ zu überweisen habe. Ganz schön fett. Leider kann ich die erfolgten Berechnungen auf den angeklammerten Zetteln nicht deuten und auch nicht nachvollziehen, dort stehen Zahlen drauf die sich überhaupt nicht mit der Rechnung gleichen. Man schreibt dort: 240 USD ;Kurs 1.4132 ;Total Eu 169,82. Da komme ich ja noch mit... Aber dann: Gesamtkosten Eust: 25,99€ ;Zollwert: 230,48€.
Was ist das? Und es kommt noch besser: Abzüge/Hinzurechnungen: 10 ;Betrag: 86,66€ ;Kurs: 1 ;Prozent: 70 ;Total: 60,66€.

Damit kann ich überhaupt nichts anfangen. Und genau aus dem Grund überlege ich wie ich hier weiter vorgehe. Ich möchte eigentlich keine Rechnung bezahlen die ich weder nachvollziehen kann und die mir als polytechnisch gebildeten 10 Klassenschüler völlig unverständlich ist. Und so lange die das nicht auf die Reihe bekommen mir plausibel zu erklären was das eigentlich ist gibts kein Geld. Das Paket war übrigens ungeöffnet und mit Paketschein. Dieser wurde allerdings kopiert und liegt mit in dem Brief, dort steht die genaue Bezeichnung und der Preis in USD drauf. Einspruch erheben? Ignorieren und einfach nicht zahlen? Oder klein beigeben und überweisen? Was habt ihr für Erfahrungen, vielleicht kann mir jemand diese seltsame Rechenweise erklären?
Bezahlen muß ich bis zum 15.3.2010, allerdings habe ich ab heute einen Monat Zeit Einspruch zu erheben. Die sollten mal überdenken was die da eigentlich für einen Schwachsinn schreiben. Ich könnte den Termin locker verstreichen lassen und in der letzten Woche "einsprechen".

Gruß
Rainer
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032
10.03.2010, 00:22 Uhr
ambrosius



Ich würde nicht einfach abwarten, was passiert. Das kann dann evtl. teurer werden, wenn die Behördenmühle richtig in Schwung kommt. Nicht umsonst unterhalten internationale Speditionen ziemlich umfangreiche Abteilungen für die ganzen Zoll-, Einfuhr- und Abrechnungsformalitäten. Am Besten wird sein, Du gehtst mal zu einem Hauptzollamt in der Nähe und erkundigst Dich dort. Bei einer großen international tätigen Spedition (z.B. Kühne & Nagel) hilft man Dir vielleicht auch weiter, wenn Du höflich anfragst, oder dort jemanden kennst. Auskunft müssen die Zollbehörden auf jeden Fall geben, aber höflich bleiben (eigene Erfahrung).

mfg
Holger
--
viele Grüße
Holger
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033
10.03.2010, 06:40 Uhr
Mobby5



Eigentlich bekommt das Geld doch der Zoll und nicht die Post. Keine Ahnung, was der Chinese bei der Aufgabe des Paketes angegeben hat.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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034
10.03.2010, 07:36 Uhr
MichaRa



Hallo Rainer,

hatte mir vor einem Jahr auch so ein Rubidiumfrequenznormal bei den Chinesen bestellt und auch geliefert bekommen. Kurze Zeit später der gleiche Wisch von DHL den Du jetzt hast.
Dein Zollwert von 230,48€ ist die Summe der 169,82€ + der ominösen 60,66€.
Ich hatte damals beim Zoll oder wars DHL Leipzig angerufen wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Da wurde mir nur gesagt das ich das so hinnehmen müsste. DHL hat den Betrag wohl beim Zoll vorgestreckt. Na ja ich hab es dann bezahlt weil der Preis insgesamt für mich trotzdem noch in Ordnung war.
Ich weiß nicht ob das etwas bringt dagegen vorzugehen.

Grüße Micha

Dieser Beitrag wurde am 10.03.2010 um 07:36 Uhr von MichaRa editiert.
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035
10.03.2010, 08:32 Uhr
holm

Avatar von holm

Quatsch!

Man muß nichts hinnehmen!
Der Preis sollte sich zusammensetzen aus EUst für den Warenwert + Zollgebühren für die Warengruppe. Bei Firmen kommt noch die EUst auf den Versand hinzu (die die vom Finanzamt zurück holen), bei Privat Personen entfällt diese.
Gerne aufgerechnet werden noch Zollvorlagegebühren des Carriers, hier wohl DHL, die aber hier mit 1,nochwas Euro sehr niedrig sind. Woher die 60 Euro kommen ist mir unklar und es wurde auch Niemand damit beauftragt irgend eine Leistung in Höhe von 60 Euro zu erbringen, also Abfahrt.

Wenn ich zu faul bin mir über irgendwas den Kopf zu zerbrechen antworte ich auch mit "das muß so sein".

Ich hatte mal (als Firma) bei mouser.com geordert, Fedex hatte gleich fette 3x Euro Zollvorlagegebühr auf die Rechnung geschrieben, die haben die bis heute von mir nicht bekommen..

Fahr mit dem Wisch zum Zollamt, erkläre das Du keine Lust hast nicht nachvollziehbare Rechnungen zu bezahlen und fordere Neuberechnung. Bestehe darauf, das Du als Privatperson keine Eust auf den Versand bezahlen willst. Fertig.

Gruß,

Holm
--
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036
10.03.2010, 11:48 Uhr
Rainer



Da mein Ansprechpartner DHL ist habe ich jetzt gerade dort angerufen und es sogar geschafft die nette Frau an die Strippe zu bekommen welche ihren Namen für die Rechnung hergegeben hat. Auf meine Frage wie es zu der ominösen Rechnung kommt und auf die Bitte mir zu erklären wie man das nachvollziehbar berechnen kann kam als Antwort das die da ein Programm hätten wo das berechnet wird und das es wohl so stimmen muß. Mehr kann sie mir auch nicht sagen. Also habe ich ihr mitgeteilt das sie es von mir auch noch schriftlich bekommen wird das ich so lange nicht bezahlen werde bis mir plausibel nachvollziehbar erklärt wird wie sich diese Rechnung zusammensetzt und wie man auf diese Zahlen kommt. Hinnehmen werde ich das so überhaupt nicht und schon garnicht weil das irgend eine Software berechnet hat! Leider scheint das in Deutschland die letzten Jahre die Runde zu machen für irgendwas zu bezahlen was man nicht nachprüfen und nachvollziehen kann. Ich jedenfalls lasse mir sowas nicht mehr gefallen und werde bei solchen Institutionen jeden Cent prüfen und anzweifeln. Leider kann ich micht direkt an das Zollamt wenden, da ja DHL das Geschäft mit denen macht. Also müssen die sich damit rumstreiten und ich mit denen...
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037
10.03.2010, 12:11 Uhr
holm

Avatar von holm

Du bist verpflichtet EUst + Zoll zu bezahlen.
Also suche Dir irgendwo raus welcher TARIC Code (Zoll Webseite) für Deine Rubidium-Normale ziehen könnte und berechne den Zoll und die Umsatzsteuer. Den Betrag überweist Du, den Rest fechte an. Damit bist Du raus..

Gruß,

Holm
--
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038
10.03.2010, 12:35 Uhr
Tom Nachdenk



Hallo Holm,
kannst Du mir mal einen Tipp geben wo das steht das für Privatpersonen keine Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten anfallen (und wie lange da die Einspruchfristen sind)? Weil im Falle eines Falles möchte mich das Zollamt da immer sehen und das ist ein Sch****, und wenn ich denke das die das Paket nur bei bezahlter Rechnung rausrücken* hab ich nicht unbedingt das Verlangen über meine Mitwirkungspflicht hinaus da zweimal hinzumüssen.

*Bei meinem allerersten USA-EInkauf überhaupt (ca. 240 $, damals noch etwas mehr als heute) hab ich das Paket im Austausch gegen den Paypalausdruck bekommen und bin losmarschiert. Kam auch nie eine Rechnung.

Edit: Google förderte was zutage das das bei Privatpersonen gilt, aber: müssen Absender und Empfänger privatpersonne sein oder nur der Empfänger?

Dieser Beitrag wurde am 10.03.2010 um 12:38 Uhr von Tom Nachdenk editiert.
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039
10.03.2010, 12:45 Uhr
Rainer



und ich habe noch was ganz interessantes ergoogelt, damit müsste ich eigentlich die komplette Berechnung anfechten:

Alle Sendungen, die nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, müssen bei einem Zollamt gestellt werden. Für diese Sendungen ist auch eine Zollanmeldung notwendig. In der Regel vertreten Paketdienste den Empfänger automatisch bei der Erfüllung der Zollformalitäten und holen sich das Geld dafür entweder bei der Übergabe der Sendung oder später per Rechnung zurück (einige Paketdienste berechnen noch eine Bearbeitungsgebühr). Nur wenn die Zollunterlagen unvollständig sind oder sich der Empfänger gegen die Ausführung der Zollformalitäten durch den Paketdienst ausgesprochen hat, wird die Sendung bei der zuständigen Zollstelle hinterlegt. Der Empfänger muss sich dann selbst um die Zollabfertigung der Sendung kümmern.

Für Sendungen bis zu einem Warenwert von 350 Euro (inklusive der ausländischen Umsatzsteuer aber ohne Portokosten!) wird eine Pauschalsteuer, die alle Gebühren und Steuern enthält, in Höhe von 13,5 Prozent erhoben. Für Waren, die über diesem Wert liegen, werden Zollgebühren je nach Warengruppe sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer berechnet (für Tabakwaren, Alkohol, Parfum und Arzneimittel gelten andere Bestimmungen). Eine Berechungshilfe der Gebühren für die einzelnen Warengruppen ist hier zu finden.

Die 13,5% sind eine Pauschale die alle Abgaben beinhaltet. Es wird dann gerechnet (Ware+Versand)*1,135.

Da ich ja unter 350€ liege nehme ich einfach meinen überwiesenen Paypal-Wert, lege den Ausdruck von Paypal mit bei, Rechne *1,135 und überweise das, den Rest fechte ich an!
Oder ich finde vielleicht einen Taric-Code für die Normale welcher noch günstiger als 13,5% sind.
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040
10.03.2010, 13:16 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Mal was Grundsätzliches: Die sog. nette Dame ist ohne PC bzw. die ominöse SW nicht in der Lage eine wohlfundierte Auskunft zu Deinem Problem zu geben?
Das ist ja völlige Inkompetenz! Wo gibt es denn sowas, nur Zahlen eintippen und Ausdrucke verschicken, ohne sich in den grundlegenden Gesetzlichkeiten auszukennen und ordentlich Auskunft geben zu können, ts, ts, ts!

Eigentlich warte ich aber, seitdem dieses erneute Zollproblem offenbart wurde, auf Guidos Hinweis, das Du da ja selber Schuld bist und das solltest Du vorher wissen bzw. durch Information eingeholt haben! Aber vor Dir hat er vermutlich mehr Respekt...
--
Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte. (Dieter Hildebrandt)
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041
10.03.2010, 14:23 Uhr
Rainer



nein, das grundsätzliche Problem was ich habe ist nicht ob ich Zoll bezahle oder nicht! Mir war schon bei der Bestellung klar das ich Zoll oder wie das auch immer heißen mag bezahlen muß und habe damit gerechnet als der Postbote vor der Tür stand. Der wollte allerdings nichts haben. Also rechnete ich schon mit dem Brief. Auch bei der Höhe des Betrages bin ich relativ schmerzfrei. Ich will nur wissen und verstehen wie man auf diese Zahl gekommen ist! Und wenn das plausibel rüberkommt bezahle ich den geforderten Betrag. Leider erlebe ich sehr oft bei solchen Berechnungen die totale Inkompetenz, nun nicht nur im technischen Bereich sondern auch schon im finanziellen. Und da hört bei mir der Spaß auf.
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042
10.03.2010, 14:35 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Rainer, dann kannst Du nicht korrekt lesen! Es ging nicht um das Zollbezahlen, sondern um die Zwangsfahrt auf´s Zollamt. Mir ging es aber, prinzipiell um die Probleme in der Abwicklung, die sehr kritikwürdig sind.
Und daher ist die "Selbst-Schuld-Frage" wohl arg neben der Spur angesiedelt.
--
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043
10.03.2010, 15:47 Uhr
holm

Avatar von holm

@tom:
Auf www.zoll.de ist die Sache mit der EUst auf die Versandkosten nicht definiert zu finden, jedenfalls nun nicht mit dem Zeitaufwand den ich zu investieren bereit bin. Ich weiß aber, das ich das dort schon einmal an einer Stelle gelesen habe und es wird ja bei mir auch so gehandhabt.
Das funktioniert aber nur, wenn ich die Ware wirklich selbst verzolle auf dem Zollamt und dort unterschreibe das die Ware zur privaten Nutzung gedacht ist. Ich habe schon mal versucht eine Ebay Nr. telefonisch durch zu geben und die Ware per Poat zustelllen zu lassen, dabei wurde mir aber gesagt, das das mit der Mwst. nicht möglich ist wenn ich nicht vor Ort unterschreibe.

@Rainer:

Der Zoll wäre keine Behörde, wenn nicht zur Pauschalversteuerung auf der Webseite sowas hier zu finden wäre:

"Hinweis:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung) sieht das Zollrecht eine vereinfachte Abgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen vor. Alle im Rahmen von Kaufgeschäften oder Versteigerungen erworbenen Waren gelten jedoch als kommerzielle Einfuhren. Daher kann für diese Waren keine vereinfachte Festsetzung der Abgaben stattfinden."

Also kannst Du Dir die Pauschalversteuerung wieder abschminken...

Gruß,

Holm
--
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044
10.03.2010, 15:54 Uhr
Rainer



Gut, dann muß ich halt mal sehen ob ich eine passende Zolltarifnummer für meine Rubidium-Normale finde...

Bis jetzt finde ich da garnichts dergleichen.
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045
10.03.2010, 18:30 Uhr
Mobby5



Oder geh zum Zoll, die erklären Dir das bestimmt.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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046
10.03.2010, 20:41 Uhr
PeterSieg



Nur so mal zum Thema.

ich bestelle ab und zu Platinen aus China.
Mal kommen die über Frankfurter Zoll, mal über Leipzig.
Von ca. 12 Bestellungen mußte ich bis jetzt 3 mal ca. 21€ direkt dem DHL
Kurier bezahlen. Ohne dies hätte er mir das Paket nicht ausgehändigt.

Beim ersten Mal habe ich bei DHL angerufen und versucht eine irgendwie auch
nur ansatzweise nachvollziehbare Rechnung, wie man auf die 21€ kommt zu
erhalten.. Nach 3 Telefonaten (mit kostenpflichtiger Nummer), zwei Einschreiben
war ich genauso schlau wie vorher.. Warenwert der vom Lieferanten angegeben
war, war 30 US$! DHL hatte dann etwas von 110 US$ Kurier-/Versandkosten
gefaselt.. was natürlich Blödsinn war. Der Versand kostete ca. 20€.

Beim lokalen Zollamt, hat man auch nur mit dem Kopf geschüttelt!! Auch die
konnten da rein gar nichts nachvollziehen.. Keine Zolltarifnummer... nichts..

Fazit: Beim lokalen Zollamt eine Erklärung abgeben, das man Selbstverzoller ist..
dann landen ALLE Zollsendungen dort und man muß dann dahin.. dort wird
19€ Einfuhrumsatzsteuer fällig. Falls der Betrag unter 5€ ist, wird gar nichts
fällig wegen Geringfügigkeit... Ich habe mich trotzdem dagegen entschlossen..
denn bisher habe ich nur 3x bezahlen müssen von 12 Sendungen..

Falls man eine Rechtschutzversicherung hat, dies dies abdeckt.. hat man sicher
gute Karten, weil das was DHL da produziert sicher keinen Bestand vor Gericht
haben dürfte..

Aber wenn man sich nochmals ins 19 Jahrhundert zurück versetzen lassen möchte
empfehle ich mal einen Tag beim lokalen Zollamt..

:-)

Peter
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047
10.03.2010, 21:52 Uhr
Rainer



die telefonische Auskunft vom Zollamt Jena war folgende: Warenwert beträgt 169,82€, genau das was ich per Paypal bezahlt habe. Der Zollsatz beträgt 3,7%, das habe ich auch schriftlich im Pampflet gefunden, das macht 6,28 €. 169,82€+6,28€= 176,10€. Darauf beträgt die EUST von 19% 33,46 €. 6,28€+33,46€=39,74€ Und wenn ich nett bin bezahle ich noch die Vorlagenprovision von 1,18€, aber nur wenn ich nett bin! Und das konnte ich sogar am Zollrechner im Internet http://www.gdsk.de/zoll/zoll.php nachvollziehen. Und genau das bekommen die von mir, und im Wiederspruch steht dann mein Rechenbeispiel. Mal sehen wie die mir dann die 60,28€ erklären wollen...
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048
10.03.2010, 22:49 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

So, irgendwie hat das ja alles nix mehr mit dem guten alten (neuen) Willem zu tun....

Dennoch ist die Diskussion interessant. Ich habe ja mehrfach in NY Fotozeuchs gekauft. Dabei hat ups den Zollkram komplett übernommen. Der Zoll und andere Gebühren wurden dann von mir bei Lieferung direkt beim UPS-Mann bezahlt. Das war mir vorher bekannt (ich glaube ich musste da auch irgendwas zu erklären) sonst hätte ich wohl nicht gekauft.
Das DPD oder wer auch immer diesen "Service" auch anbiet, kann sein, ist auch irgendwie logisch. Nur das sie diesen "Service" ungefragt und ohne Auftrag ausführen, ist irgendwie dreist. Bisher ist wegen dem Willem noch nichts gekommen, wenn, gehe ich sofort in Widerspruch. Nicht wegen irgendwelcher undurchsichtigen Berechnungsgrundlagen, sondern wegen einer ausgeführten Leistung ohne Auftrag. Ich bin zwar kein Jurist (kenne aber einige ), doch ohne Auftrag eine Leistung auszuführen und zu berechnen kann wohl nicht sein. Gegen die Ausführung dieser Leistung konnte sich Rainer garnicht wehren, ich gehe mal davon aus, er wuste nichtmal das sie ausgeführt wird. Mit "Leistung" meine ich in dem Fall das "Vorstrecken" des Zolls und anderer Gebühren.
Gaaaanz zufällig habe ich gute Kontakte ins Brandenburger Finanzministerium, ich werde da mal nachfühlen. Da scheint mir einiges im Argen....

Guido
--
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
Erstens durch Nachdenken: Das ist der edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der bitterste.
Konfuzius

Wer immun gegen ein Minimum an Aluminium ist, der hat eine Aluminiumminimumimmunitität.

Dieser Beitrag wurde am 10.03.2010 um 22:51 Uhr von Guido editiert.
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049
10.03.2010, 23:58 Uhr
xorron



Hallo Guido,
ich benutze auch noch den Willem 6 mit der Parallelschnittstelle.
Noch reicht er für meine Zwecke.
Sag mal, hat sich da was neues getan in Richtung der Programmiersoftware?
Oder ist das immer noch die mit der räudigen Bedienoberfläche, wo man das Fenster nicht mal vergrößern kann?


Grüße Enrico
--
It´s time for another 8-Bit Revolution. (Enrico "Che" Bit-Tuevara)
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050
11.03.2010, 14:50 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo Enrico,

die Programmiersoftware ist neu, aber nur für die USB-Versionen zu verwenden. Ich meine natürlich die echten USB-Versionen, diese Kombidinger haben USB ja nur als Spannungsquelle.

Es gibt aber noch eine Software, irgendwas mit "Win***800". die kann man auch für den alten parallelen Willem nehmen, aber auch nur mit LPT1 oder LPT2. Nur damit konnte ich mal irgendwelche PICs brennen.
Ich sitze noch bis in die Nacht im Büro, zuhause kann ich ja mal nachsehen wie das Dingens richtig heist.

Guido
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051
12.03.2010, 17:02 Uhr
Rainer



Wiederspruch ist abgeschickt, nun harren wir der Dinge die da kommen...
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052
17.03.2010, 10:24 Uhr
xorron



Hallo Guido,
Son Mist. Ich hatte gehofft, daß man in der Software auch auf parallel umstellen kann.
Wo bekommt man die andere Software her, die Du oben erwähnt hast?

Viele Grüße Enrico
--
It´s time for another 8-Bit Revolution. (Enrico "Che" Bit-Tuevara)
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053
17.03.2010, 10:49 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Hallo Enrico,

WinPic800 findest Du im Netz. Ist aber wohl nur für ausgewählte PICs und AVRs

Gruß
Guido
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054
27.03.2010, 15:06 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Es gibt für den GQ4 eine neue Version des Brennprogrammes zum Download!
--
Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte. (Dieter Hildebrandt)

Dieser Beitrag wurde am 27.03.2010 um 15:07 Uhr von Deff editiert.
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055
28.03.2010, 13:14 Uhr
Guido
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Avatar von Guido


Zitat:
Deff schrieb
Es gibt für den GQ4 eine neue Version des Brennprogrammes zum Download!

Danke,

jetzt machta ooch PICs richtich!

Guido
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Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
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056
28.03.2010, 13:33 Uhr
Deff

Avatar von Deff

...und schon getestet!

Das mit den PIC-Brennen ist schon interessant.
--
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057
28.03.2010, 13:57 Uhr
holm

Avatar von holm

...warum? Ich kriege immer Ekelblasen wenn ich mir deren Maschinenarchitektur angucke.
Eiterbeulen werden es dann, wenn ich für die Dinger entwickeln MUß...

Gruß,

Holm
--
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Dieser Beitrag wurde am 28.03.2010 um 13:58 Uhr von holm editiert.
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058
28.03.2010, 16:06 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Also nee, Holm, diese kleinen unschuldigen Dinger so abkanzeln!
Und was ist so Deine Meinung zu AVRs? Sicher Feuer + Flamme!
Oder stehst Du mehr auf 68HC10 und Kohorten?
--
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059
29.03.2010, 00:10 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

@Deff,
klar jetestet, sonst wüsste ick dat ja nich....
Natürlich nicht alle zig Tausend BE, die meisten davon habe ich ja nicht.

@Holm,
das höre ich immer wieder, aber da ich fast nur fertige Projekte damit mache, juckt mich das erstmal nicht. Ansonsten sind ja wohl die AVR-Dingers besser zu händeln.

Guido
--
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060
10.04.2010, 08:14 Uhr
Rainer



so, gestern kam die ersehnte Antwort bezüglich der Zollberechnung, ich habe den Brief mal gescannt und hänge den hier an:





Fazit: kaufst du was wofür du Einfuhrumsatzsteuer bezahlen mußt und es sind keine Transportkosten angegeben, in meinem Falle habe ich ja auch tatsächlich keine bezahlt, nimmt der Zoll warscheinlich den Höchstsatz der Transportkosten als Berechnungsgrundlage an. (ein kleines Päckchen 86,66€ ist schon fett!) Also sollte man aufpassen das die Transportkosten moderat sind und mit angegeben werden!
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061
10.04.2010, 09:42 Uhr
Deff

Avatar von Deff

Genauso sehe ich das auch, da greift die wohldurchdachte Willkür, den Höchstsatz anzusetzen. Am Ende zahlst Du immer drauf!
Keine Chance, denen die korrekten Transportkosten bzw. das die inklusive waren, klar zu machen!?
--
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062
10.04.2010, 10:07 Uhr
holm

Avatar von holm

Das beruht aber auf der Annahme der Transportkosten durch DHL weil sie sie nicht anders ansetzten können. Probiere mal vom Verkäufer eine detailliertere Rechnung nachgesendet zu bekommen in der der Transportkostenanteil nachgewiesen ist. (Einfach fragen, Gründe angeben,
meistens sind die so nett das zu machen). Dann kannst Du zur Berechnung einfach Wiederspruch einlegen, die haben das dann zu akzeptieren und die Forderung zu korrigieren.

Gruß,

Holm
--
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063
10.04.2010, 10:47 Uhr
Mobby5



Genau sowas passiert auch mit dem Warenwert, wenn man den nicht irgendwie durch Quittung oder Rechnung o. ä. nachweisen kann. Frachtkosten sind auch nachzuweisen. Wenn z.Bsp. was über ebay kaufst, mit kostenlosen Versand und kannst das so vorlegen, dann ist das auch so. Oder Du kauft z.Bsp. was für 1 EUR mit 500 EUR Versand, wollen die auch nix von Dir haben. Du musst es halt nur nachweisen können.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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064
10.04.2010, 11:09 Uhr
Guido
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Avatar von Guido


Zitat:
Rainer schrieb
so, gestern kam die ersehnte Antwort bezüglich der Zollberechnung, ich habe den Brief mal gescannt und hänge den hier an:
.....
Fazit: kaufst du was wofür du Einfuhrumsatzsteuer bezahlen mußt und es sind keine Transportkosten angegeben, in meinem Falle habe ich ja auch tatsächlich keine bezahlt, nimmt der Zoll warscheinlich den Höchstsatz der Transportkosten als Berechnungsgrundlage an. (ein kleines Päckchen 86,66€ ist schon fett!) Also sollte man aufpassen das die Transportkosten moderat sind und mit angegeben werden!

Hmmm, ich sehe hier überhaupt keine Berechnung vom Zoll (also der Behörde), ich sehe nur einen Brief von DHL in dem sie meinen so berechnen zu müssen.
Woraus geht denn die Berchtigung der Forderung hervor?
Haben sie tatsächlich genau diese Kosten beim Zoll entrichtet?
Wenn ja, wo ist der dazugehörende Beleg? (oder hattest Du den schon mit der ersten Rechnung erhalten?)

Gruß´
Guido
--
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
Erstens durch Nachdenken: Das ist der edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der bitterste.
Konfuzius

Wer immun gegen ein Minimum an Aluminium ist, der hat eine Aluminiumminimumimmunitität.
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065
10.04.2010, 13:25 Uhr
holm

Avatar von holm

Da hat Guido auch wieder Recht. Auch die Bestimmung nach der auf einen Warenwert ohne Versandkosten automatisch Versandkosten AUFGESCHLAGEN WERDEN müssen fehlt..

Gruß,

Holm
--
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066
10.04.2010, 14:21 Uhr
Mobby5



Ich glaube nicht, dass die Bestimmung von DHL mitgeliefert werden muss. Man muss sich um jeden Sch.... , äh Ding selber kümmern, keiner sagt einem was.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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067
10.04.2010, 14:43 Uhr
karsten
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Avatar von karsten

Wieso müssen die angenommenen Versandkosten dem ausgewiesenen Warenwert zugeschlagen werden.
Werden sie nicht extra ausgewiesen, so ist doch davon auszugehen, dass sie Bestandteil des Rechnungsbetrages sind. Folglich müssen sie bei der Berechnung abgezogen werden.
--
1. Grundgesetz der Messtechnik? Wer misst misst Mist!
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068
10.04.2010, 15:38 Uhr
Rainer



Die Unterlagen vom Zoll habe ich schon mit der ersten Rechnung mitgeliefert bekommen, das stimmt schon so. Mir war eben nur nicht klar wie die auf die Transportkosten gekommen sind da ich ja keine bezahlt habe. Und genau das kann ich per Ebay-Ausdruck auch noch nachweisen. Also werde ich da nochmals Anlauf nehmen, die Rechnung des Verkäufers und den Ebay Ausdruck mal kopieren und hinschicken. Dann verlange ich eine Erklärung wie die auf diese Transportkosten kommen wo ich doch keine bezahlt habe...
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069
10.04.2010, 16:03 Uhr
Rainer



folgendes habe ich auf der Zoll-Seite gefunden:

Postverkehr
In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).

Ich bin weder gewerblich noch habe ich irgend ein Porto bezahlt! Und das kann ich nachweisen. Da bin ich mal auf die schriftliche Bestimmung gespannt wo drinnsteht das ich kein Porto für nicht gewerbliche Käüfer verzollen muß!
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070
10.04.2010, 16:29 Uhr
Rainer



ich glaub da habe ich schlechte Karten:

Zumindest für Deutschland gilt dass der Warenempfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter ist. Für eine mangelhafte Deklaration/fehlende Rechnung haftet also vor den hiesigen Behörden nicht der nicht greifbare ausländische Versender, sondern der hier ansässige Warenempfänger. Insofern geht die mangelhafte Deklaration - wenn es denn daran liegt - zu meinen Lasten....
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071
10.04.2010, 17:32 Uhr
Mobby5



Wie gesagt, Du muss es nur nachweisen. Mach ein Audruck von ebay und am besten auch von dem Paypal Zahlungsvorgang und versuch Dein Glück nochmal damit. Das reicht nämlich als Nachweis. Wenn Du nämlich keine Beleg hast, wird eben "einfach angenommen", dass hängt auch damit zusammen, wer gerade beim Zoll Dein Paket/Päckchen bearbeitet und sich entsprechend beim Preise suchen anstellt.
Die Erklärung, wie die Berechnung zustande kommt, hast Du doch schon. Daran kannst Du sowieso nix ändern.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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072
10.04.2010, 20:10 Uhr
holm

Avatar von holm

Die können ja ihre geschätzten Versandkosten von mir aus voll zum Ansatz bringen, aber dann bitteschön vom Warenwert abziehen und nicht oben drauf rechnen. So bescheuert anzunehmen das ein Verkäufer in den USA den Versand aus seiner Tasche bezahlt und verschenkt könne ndie doch wohl auch nicht sein. Demzufolge ist hier Zollwert gleich Warenwert, da er die Versandkosten beinhaltet und nicht oben drauf zu schlagen.

Das Sicherste wäre Du würdest den Verküfer einfach in einber Mail mal bitten die Versandkosten als im Warenwert enthalten anzugeben, dann können die Kopfstand machen und mit den Arschbacken Fliegen fangen.

Gruß,

Holm
--
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073
10.04.2010, 20:34 Uhr
Mobby5



Die Versandkosten müssen extra ausgewiesen sein, da sich Zollgebühren erstmal nach dem Warenwert und nicht nach den Versandkosten richten. Erst wenn der Warenwert eine bestimmte Höhe überschreitet, werden die Versandkosten mit dazu gerechnet. Siehe 063. Man braucht dem Verkäufer auch nicht um eine Mail bitten, ein Ausdruck der ebay-Auktionsseite reicht völlig aus, wenn dort hervor geht, wie hoch die Versandkosten sind.

Nachtrag: Ein Zahlungsnachweis ist natürlich auch erforderlich -> z.Bsp. Ausdruck der Paypal-Vorgangs-Seite.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden

Dieser Beitrag wurde am 10.04.2010 um 20:37 Uhr von Mobby5 editiert.
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074
10.04.2010, 21:04 Uhr
holm

Avatar von holm

Imho schrieb Rainer das er die Ware Versandkostenfrei erstanden hat....

Gruß,

Holm
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075
10.04.2010, 21:25 Uhr
holm

Avatar von holm

*doppelpost*
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Dieser Beitrag wurde am 10.04.2010 um 21:26 Uhr von holm editiert.
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076
10.04.2010, 21:29 Uhr
Mobby5




Zitat:
holm schrieb
Imho schrieb Rainer das er die Ware Versandkostenfrei erstanden hat....

Gruß,

Holm

Ja, das schrieb er. Er muss es aber trotzdem, wie schon geschrieben, nachweisen. Nicht mir, sondern dem Zoll.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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077
11.04.2010, 21:54 Uhr
Rainer



So, nun habe ich das gesamte Beweismaterial zu Papier gebracht und morgen geht es per Einschreiben fort. Dann warten wir mal wieder....
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078
15.04.2010, 13:10 Uhr
Rainer



so, wie ich es schon geahnt habe: pünktlich heute kam die Mahnung von der Buchhaltung über den komplette Betrag von 60,28€. Da habe ich den Eindruck dort weiß die Linke mal wieder nichts von der Rechten. Zum Glück habe ich den letzten Brief per Einschreiben mit Rückantwort geschickt, leider ist die Rückantwort noch nicht da. Also selbst das klappt nicht. Bezahlung bis zum 19.04 unter Androhung von 5€ Gebühren + 8,12% Zinsen. Was nun?

Ich könnte das einfach bezahlen, aber lieber würde ich das Geld dazu verwenden um denen ans Bein zu pissen bis die Abrechnung korrekt ist.

Ich könnte es auch aussitzen und noch abwarten, das funktioniert aber in Deutschland nicht wie ich schon oft gemerkt habe.

Ich könnte den von mir errechneten Betrag überweisen unter Vorbehalt bis der Sachverhalt geklärt ist.

Oder ich könnte es auch meinem Anwalt übergeben, schon aus Prinzip würde mich das reizen auch wenns teuer ist.
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079
15.04.2010, 13:44 Uhr
Deff

Avatar von Deff


Zitat:
Rainer schrieb
Oder ich könnte es auch meinem Anwalt übergeben, schon aus Prinzip würde mich das reizen auch wenns teuer ist.

Keine Rechtsschutzversicherung, Rainer?
--
Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte. (Dieter Hildebrandt)

Dieser Beitrag wurde am 15.04.2010 um 13:44 Uhr von Deff editiert.
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080
15.04.2010, 13:54 Uhr
karsten
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Avatar von karsten

Rufe doch einfach in der Buchhaltung an und frage die, wieso eine Mahnung ausgestellt wird, wenn ein bisher nicht beantworteter Einspruch mit Aussetzung des Vollzugs vorliegt.
--
1. Grundgesetz der Messtechnik? Wer misst misst Mist!
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Elektronikarchäologie, MC80, K1520

Dieser Beitrag wurde am 15.04.2010 um 13:55 Uhr von karsten editiert.
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081
15.04.2010, 20:09 Uhr
Rainer



Rechtsschutz habe ich, aber ob die das mit abdeckt muß ich erst hinterfragen. Der Anruf in der Buchhaltung ergab das noch keine weitere Post von mir vorliegt, nämlich die, welche ich am Montag per Einschreiben mit Rückantwort abgeschickt hatte. Die ist sicher noch unterwegs.... Man empfahl mir das einfach zu bezahlen um mir weitere unnötige Kosten zu ersparen... Für die war die Angelegenheit mit der Beantwortung meines ersten Wiederspruches erledigt.
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082
27.04.2010, 14:53 Uhr
Deff

Avatar von Deff

N E U I G K E I T !
Rev. 5.02B für den GQ-4X ist raus!
--
Die Politik ist ein Versuch der Politiker, zusammen mit dem Volk mit den Problemen fertig zu werden, die das Volk ohne die Politiker niemals gehabt hätte. (Dieter Hildebrandt)
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083
27.05.2010, 14:03 Uhr
Rainer



so, nun letztendlich der Abschlußbericht zur DHL-Zoll Angelegenheit:
Gestern kam nach langer Zeit der DHL-Brief nach meinem zweiten Wiederspruch und nach Einsendung aller Unterlagen. Inhalt:

leider ändert auch der Vermerk in der Zahlungsübersicht, dass "Verpackung und Versandt kostenlos sind" nichts an unserem Schreiben vom 07.04.2010 und an der Berechnung der Einfuhrabgaben im Abgabenbescheid. Für den erfolgten Transport fallen auf jeden Fall Einfuhrabgaben an.

Unser beim Zoll geführtes Aufschubkonto wurde bei der Einfuhr belastet, da DHL für Sie in Vorleistung getreten ist. DHL hat also die von Ihnen zu bezahlenden Einfuhrabgaben bereits an das Hauptzollamt gezahlt. Deshalb bitten wir Sie, den ausstehenden Betrag in Höhe von 60,28€ unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer zu begleichen.


Soviel dazu....
Das zeigt mir eigentlich deutlich das der ganze Fall keiner gesetzlichen Grundlage entspricht und das man seitens DHL auch sehr schwer von Begriff ist, denn ich hatte bereits erläutert das ich niemanden gebeten hatte für mich in Vorleistung zu treten und das es auch nicht mein Problem ist wenn das geschieht. Aber DHL will sich eben auch nicht mit dem Zoll rumstreiten, mit mir hat man es da einfacher. Gerade eben habe ich mit meinem Anwalt telefoniert welcher schon Interesse daran hat, er machte mich allerdings aufmerksam das die Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutz + außergerichtliche Anwaltskosten nach Tabelle von mir selbst getragen werden müssen und diese den Streitwert erheblich überschreiten. Nun kann ich mir überlegen was ich tue...

Interessant für die Zukunft wäre wie man solche "Machenschaften" verhindern kann? Nur noch im Auslang bestellen wo eindeutig Transport ausgewiesen wird?
Paket bei Zustellung nicht annehmen, dafür verlangen es persönlich beim Zoll abholen zu wollen? Ich glaube auch für die Zukunft hat man da schlechte Karten...
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084
27.05.2010, 17:12 Uhr
Mobby5



Dann müsste sich DHL das Geld vom Zoll wiederholen. Weil Du ja nicht mal die Chance hattest, irgendwas vorzulegen oder nachzuweisen. Ist schon eigenartig.
--
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085
27.05.2010, 18:01 Uhr
holm

Avatar von holm

Gehe doch mal direkt zum Zoll, nimm den ganzen Rassel mit und erkläre Deine Unzufriedenheit mit der Sache und das Du das Ding gerne selbst verzollen möchtest (in Zukunft Selbstverzoller, dann wirst Du angeschrieben wenn was kommt und muß es abholen)
Ich würde DHL keinesfalls das Geld überweisen!

Ich habe mal bei Mouser irgendwelchen Kram geordert, kamm Verzollt mit Fedex.
Danach eine Rechnung über Einfuhrumsatzsteuer (war wohl kein Zoll fällig) und Zollvorlagegebügren von Fedex. Ich habe nur anteilig die Eust überwiesen und geschrieben das sie sich wegen der von mit nicht angeforderten Zollvorlage an ihren Auftraggeber (nicht mich, war nicht der Auftraggeber!) wenden sollen. Die haben das geschluckt. Genauso wird DHL die Pille schlucken müssen.

Gruß,

Holm
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086
20.11.2010, 10:59 Uhr
Deff

Avatar von Deff

N E U I G K E I T! ! !
Für den GQ-4X ist die Rev. 6.0 raus.
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