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05.05.2026, 10:15 Uhr
P.S.
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@Rüdiger <003> Ja, sicher gab's Präzisionsmesstechnik - Zähler, z.B. aus dem FWE. Das war aber nicht die Aufgabe, sondern eine einfache 4-stellige Anzeige der momentanen Netzfrequenz und das eingebaut in ein Schalttafel-Instrumentengehäuse, was in der Schaltwarte im HKW vielfach im Einsatz war:

Diese Zungenfrequenzmesser gab es schon sehr lange, waren aber zu dieser Zeit immer noch Stand der Technik in den DDR-Kraftwerken. Wie bekannt ist, gab es bei der Elektroenergieversorgung republikweit große Probleme. Die Generatoren wurden vielfach an der oberen Leistungsgrenze gefahren, d.h. statt der 50,00Hz standen dann nur noch ~49Hz oder noch weniger zur Verfügung. Das Netzmanagement war äußerst kompliziert und bei weiten noch nicht automatisiert, d.h. in der Schaltwarte saßen rund um die Uhr mehrere Mitarbeiter und starrten gebannt auf ihre Meßinstrumente, um dann händisch die Generatoren zu regeln. Deshalb brauchte man möglichst genaue Netzfrequenzmesser - als Schalttafel-Instrument.
@EDOK2 <004> Danke für das Angebot, aber Deine Angaben reichen mir. TTL-Zähler waren mir natürlich bekannt und die ICs gab's auch vom HFO, aber vom Aufwand her und dem zur Verfügung stehenden Platz kam nur eine hochintegrierte Lösung in Frage. Und dazu gab's nun den U125D vom FWE - eine Eigenentwicklung ohne westliches Vorbild! Im o.g. Applikationsheft zum U125D sind zahlreiche Anwendungsbeispiele enthalten - ein 50Hz-Frequenzmesser leider nicht. Mein Entwicklungsbericht dazu ist an's HKW gegangen und Kopien davon sind Anfang 1990 mit der AEB-Liquidation im Papier-Container gelandet ... Trotzdem diese Entwicklung ein so spektakulär negatives Ergebnis hatte, gibt's in -> http://www.ps-blnkd.de/ApplikationsLabor_new.pdf (1. Nachtrag "Digitales Schalttafelinstrument zur genauen Messung der Netzfrequenz 50,00 Hz") eine Beschreibung. Die beiden Laborschaltungen sind an das Elektromuseum Erfurt gegangen ... wegen U125D-Anwendung.
Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! - Wissen ist Macht, wer nur glaubt, der weiß nichts! - Aber - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! - Gegen KI und die Ausgrenzung von Unwissenden, für Stärkung und Erhalt eigener Intelligenz, sowie ein liberalisiertes Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrecht! PS Dieser Beitrag wurde am 05.05.2026 um 10:18 Uhr von P.S. editiert. |