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Robotrontechnik-Forum » Sonstiges » Führerschein Zwangsumtausch » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
03.01.2022, 20:21 Uhr
wpwsaw
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...da mich viele bei uns als Fahrlehrer kennen kommen immer wieder Fragen zum Umtausch der alten Papierführerscheine.

ich möchte nur mal in den Raum werfen, alle die von 1953 bis 1958 geboren sind und solche Papierscheine besitzen und die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sollten ihn bis zum 19.01.2022 eigentlich umgetauscht haben....


Gruß
wpw
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001
03.01.2022, 20:37 Uhr
Rolly2



Ja, das ist richtig. Nur bei uns im Saale-Holzland-Kreis bekommen die das nicht gebacken. Deshalb muss sich jeder, den das betrifft, per Mail registrieren. Dann gelten diese, ich habe den Orangenen, weiterhin. Bis die mal ihre Verwaltung auf einen Stand bringen, der das auch digital erledigt, dauert das noch mindesten bis zum Sankt Nimmerleinstag. Nach Aussage schaffen die bei uns gerade mal 8 Umtausche pro Tag. Bei ca. 12 Tausend im Umlauf befindlichen alten FS`s im SH-Kreis in der Papierform brauen die ja Jahre.
Digitalisierung in DE, eine Katastrophe, jedes Kinderzimmer ist heute besser ausgerüstet.

VG, Andreas

Edit: Den deutschen FS kurz nach NL geschickt und schon bekommt man einen Holländischen FS, nach Prüfung bei den deutschen Behöhrden, innerhalb von 4 Wochen. Kostet 76 Euro und ist in deutscher Sprache und überall güldig.

Dieser Beitrag wurde am 03.01.2022 um 20:56 Uhr von Rolly2 editiert.
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002
03.01.2022, 23:36 Uhr
ted211



Ich bin 1949 geboren und habe einen orangen Führerschein, auf dem steht, dass er unbegrenzt gültig ist. Kann ich mich darauf berufen?
Gruß,
Detlev
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003
04.01.2022, 00:28 Uhr
Besserwisser

Avatar von Besserwisser

Ich habe meinen DDR-Führerschein schon vorsorglich umgetauscht,
weil mir der Entzug der Pappe drohte.
Den DDR-FS wollte ich unbedingt als Andenken behalten.
Im worst case hätte ich sonst einen neuen FS bekommen,
ohne den alten FS behalten zu können.

Wenn man beruflich 10x mehr Kilometer fährt, als ein Durchschnittspendler,
dann ist auch die Wahrscheinlichkeit 10x höher, geblitzt zu werden.
Die Anzahl der Punkte zählt aber für alle gleich.
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004
04.01.2022, 08:00 Uhr
Rainer



dumme Frage: muß man bei dem Umtausch auf irgendwas achten? Es kursieren hier in meinem Bekanntenkreis Gerüchte das da speziell beim DDR-PKW-Führerschein gern mal was schiefgeht und "Besitzstände" ganz aus Versehen weggelassen werden und man damit degradiert wird. Es geht dabei wohl um PKW mit größerem Hänger oder etwas größerer Kleintransporter welche man mit der DDR-Pappe noch fahren darf und mit dem EU-Teil nicht mehr, bzw. man da kostenpflichtig aufstocken muß. (zusätzliche Fahrstunden usw...)

Stimmt es, das die neuen Führerscheine nur 15 Jahre gültig sind und man dann wieder für einen Umtausch bezahlen muß?

Gruß
Rainer
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005
04.01.2022, 08:27 Uhr
Rolly2



Mit den alten DDR-Lappen durfte man bis 7,5 Tonnen fahren. Gültig ist der "Neue"
EU-FS 15 Jahre.

Zitat:
"Mit dem Wechsel auf den neuen EU-Führerschein werden alle im alten Dokument eingetragenen Fahrerlaubnisklassen übernommen. Gegebenenfalls werden Klassen alten Rechts in entsprechende neue Klassen übertragen."

Das kann man deuten, wie man will. Die Dame auf der FSS konnte das nicht abschließend beantworten. Wer weis da mehr?

VG, Andreas
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006
04.01.2022, 09:45 Uhr
wpwsaw
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moin, moin

alle vor 1953 geborenen und mit ausgestelltem Fuhrerschein/Fahrerlaubnis vor dem 1.1.1999 haben mit dem Umtausch bis zum 19.1.2033 Zeit


man muss den Neuen beantragen und muss dabei allen eintragen, was beantragt werden soll. Leider ist das wirklich etwas umfangreicher, was man mit welchem vorhandenen Führerschein zusätzlich beantragen kann.

es gleicht zwar keiner Rechtsauskunft , aber

die Fahrerlaubnis, die man erworben hatte, kann niemand einfach so entziehen bzw. für ungültig erklären.

nur die Dokumente zum Ausweisen der Fahrerlaubnis können ungültig werden aber jeder Zeit eventuell mit Auflagen wie ärztlichem Atest beantragt und neu ausgestellt werden. z.B. der Ablauf des LKW Scheines, der aber ohne Probleme jederzeit nach Antragstellung und entsprechender ärztlicher Untersuchung wider erteilt werden kann. z.Z. noch ohne zusätzlicher Schulung.

oder, wer den alten Klasse PKW vor dem 1.4.1980 hatte, bekommt fast alle neuen FE Klassen inklusive Anhänger eingetragen.

es ist sehr umfangreich. Am besten über die ADAC Rechtsabteilung gehen. Da kann man seinen alten FS vorstellen und man erhält das korrekte Ergebnis.

Es gibt ja heute auch noch zusätzliche Schlüsselnummern, welche auch sehr Umfangreich sein kann.

Man kann aber etwas pauschal sagen, um so älter der Führerschein, desto mehr Klassen werden erteilt, weil es ja deutlich mehr Klassen gibt als Früher.

selbst zu DDR Zeiten gab es 3 FS Abschnitte , vor 1954, von 1954 bis 1980 und nach 1980.

Gruß
wpw
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007
04.01.2022, 09:53 Uhr
Wusel_1



Das Einzigste was geändert wird ist die Klasse CE. Die wird, wenn kein Nachweis der Untersuchungen aller 2 Jahre vorhanden ist, in die Klasse C1E gändert. Also max. 12t.
--
Beste Grüße Andreas
______________________________________
DL9UNF ex Y22MF es Y35ZF
JO42VP - DOK: Y43 - LDK: CE

*** wer glaubt, hört auf zu denken ***
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008
04.01.2022, 10:06 Uhr
wpwsaw
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...das stimmt nicht ganz,

erstens betrifft es die Klasse C und CE und zweitens ist das Untersuchungsintervall 5 Jahre. Das trifft auch für Klasse D und der Personenbeförderungserlaubnis zu.

EDIT: und für gewerbliches Fahren müssen entsprechende Schulungsmodule nachgewiesen werden

C wird auf C1 begrenzt (bis 7,5t+ Einachsanhänger bis zGM 750kg)
CE wird auf C1E begrenzt (bis 7,5t + Einachsanhänger zusammen bis 12t)

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Dieser Beitrag wurde am 04.01.2022 um 10:20 Uhr von wpwsaw editiert.
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009
04.01.2022, 10:18 Uhr
ROBOTROONIE



Ich habe bisher auch meinen BRD Klasse 3 (Papier) behalten.
Als der EU damals kam, wies der ADAC schon darauf hin, dass man aufpassen muss, dass einem beim Umstellen keine Klassen verloren gehen.
Außerdem braucht der Papier deutlich weniger Platz im Portemonnaie (legt mal 10 Führerscheine und 10 Kreditkarten übereinander).

Schöne Tabelle dazu: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/klassen/umtauschtabelle/

Ansonsten warte ich damit bis zuletzt. Wenn ich das jetzt 5 Jahre früher als nötig mache, ist die Verlängerung ja auch 5 Jahre früher fällig. Selbst beim Perso habe ich damals paar Tage gewartet (hatte also keinen gültigen), damit der neue 10 statt 6 Jahre gilt.

Btw: der Umtausch kostet die Bürger mehr als 1 Milliarde Euro. Und das in 15 Jahren wieder (wobei die Gebühren sicher steigen).
--
- Meine Posts werden zu 100% aus recycelten Bits erstellt -

Dieser Beitrag wurde am 04.01.2022 um 10:29 Uhr von ROBOTROONIE editiert.
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010
04.01.2022, 10:24 Uhr
wpwsaw
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...wer beruflich fährt oder so wie ich Fahrlehrerschein und Personenbeförderung hat und LKW mit 2-Achsanhänger benutzt, hat gar keine Wahl. Alle 5 Jahre mit Untersuchung und Ideotentest (wegen Personenbeförderung) ca. 300 Euro

...
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011
04.01.2022, 17:39 Uhr
KK

Avatar von KK


Zitat:
wpwsaw schrieb
Alle 5 Jahre mit Untersuchung und Ideotentest (wegen Personenbeförderung) ca. 300 Euro



Hab ich mir das erste und letzte Mal mit 50 angetan und nun die C/CE auslaufen lassen. Privat fahre ich eh keine 40-Tonner und auf berufliches Fahren habe ich in diesen Zeiten absolut keinen Bock mehr.
Das Problem war damals, überhaupt einen Arzt zu finden, der die Untersuchung macht. Zwar gibt es in Chemnitz Spezialisten, aber da kommt man nicht einfach so dran. Beim ersten ging schon gar keiner ans Telefon (trotz mehrerer Versuche über Tage), beim zweiten hieß es "nur für Behinderte" und beim dritten "keine Chance, wir sind voll". Der letzte auf der Liste fragte "woher haben sie meine Nummer, ich mach das eigentlich nicht mehr? Aber gut, ausnahmsweise". Einen zeitnahen Augenarzt-Termin bekam ich nur, weil ich wegen eines Notfalles dort war und die Schwester bezirzte, bis sie mich unter dem Vorbehalt "sie müssen vielleicht ein paar Stunden warten" noch irgendwo zwischengeschoben hat. Der nächste planmäßige Termin wäre ein halbes Jahr später gewesen. Gekostet hat der Spaß alles in allem um die 500€. Gefahren bin ich mit LKW in den folgenden 5 Jahren keinen einzigen Kilometer.

Dieser Beitrag wurde am 04.01.2022 um 17:42 Uhr von KK editiert.
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012
04.01.2022, 17:52 Uhr
ralle



Ich lass die CE bei mir auch auslaufen, ich hab eigentlich nur die B bis 3,5t in den Wendejahr gemacht. Eigentlich habe ich schon den EU-Führerschein, wegen Österreich. Der DDR-Lappen ist dort nicht gültig.
--
Gruß Ralle

Wenn Sie dazu neigen, Bedienungsanleitungen zusammen mit dem Verpackungsmaterial wegzuwerfen, sehen Sie bitte von einem derart drastischen Schritt ab!...
... Nachdem Sie das Gerät eine Weile ausprobiert haben, machen Sie es sich am besten mit dieser Anleitung und ihrem Lieblingsgetränk ein oder zwei Stunden lang in Ihrem Sessel bequem. Dieser Zeitaufwand wird Sie dann später belohnen...

aus KENWOOD-Bedienungsanleitung TM-D700
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013
04.01.2022, 18:50 Uhr
felge1966




Zitat:
ralle schrieb
Ich lass die CE bei mir auch auslaufen, ich hab eigentlich nur die B bis 3,5t in den Wendejahr gemacht. Eigentlich habe ich schon den EU-Führerschein, wegen Österreich. Der DDR-Lappen ist dort nicht gültig.



Du meinst aber nicht den rosanen DDR Lappen?
Der wurde dort noch nie kritisiert. Mit dem war ich schon in halb Europa und das ohne Probleme.

Gruss Jörg
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014
04.01.2022, 19:47 Uhr
wpwsaw
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...der rosane DDR mit Euroklasseneinteilung wurde/musste in EU Ländern anerkannt.

ich musste 2005 das erste Mal meine Kl C verlängern,

@ralle
bist du so Jung, das deiner est jetzt ausläuft oder hast du deinen regelmäßig verlängert?


wir, in meinem Alter, haben ja noch Glück, alle C1 Besitzer vor 1999 haben für C1 unbegrenzte Gültigkeit. Alle von 1999 bis 2017 müssen C1 ab 50 und alle ab 2017 müssen auch den C1 alle 5 Jahre verlängern.

eigentlich ist es auch nur Abzocke mit den Verlängerungen und unnötige Papier und Kunststoff und Zeitverschwendung. Das man hin und wieder mal den Doktor aufsuchen sollte, würde ich schon für wichtig erachten. Viele wissen garnicht wie schlecht sie Sehen und Hören können.

der Ideotentest, den ich für meine Personenbeförderung machen muss, den würde kein Rauschmittelabhängiger bestehen, wenn er richtig gemacht wird.


wpw
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015
04.01.2022, 20:00 Uhr
Egon



Man verliert nach Umtausch vom DDR-Führerschein mit ehemals Klasse 5 ohne
Untersuchung nicht das Anrecht auf diese Klasse. Mit einer Untersuchung kann
man später wenn nötig diese wieder eintragen lassen, nat. wird dann wieder
ein neuer Kartenführerschein fällig.
Wenn die Führerscheinstelle ordentlich gearbeitet hat und die VK30 Karte damals
EDV technisch erfasst hat gibt es überhaupt kein Problem.
Auf die Umsetzung der älteren Führerscheine hat der Sachbearbeiter überhaupt keinen
Einfluss, das macht das Programm und kann nicht beeinflusst werden. Nur einige Optionen
wie Brille, Behinderung, Gurtbefreiung etc. sind behandelbar.

Grüße Egon
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016
04.01.2022, 20:09 Uhr
felge1966



Ich bin mal neugierig, was beim Umtausch von meinen Klassen alles rauskommt....
Momentan ist nur eine Lochung drin.

Gruss Jörg
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017
04.01.2022, 20:18 Uhr
wpwsaw
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...hatte ich in 06 schon mal geschrieben, man kann einem die Fahrerlaubnis nicht aberkennen, die hat man, wenn einmal erworben, für immer, nicht nur die ehemalige 5. nur den Führerschein, der kann sich ändern, und den muss man gültig vorlegen können.

...die VK30 war üblicherweise beim Fahrerlaubnisbesitzer. Und wenn der sie nicht zum Umschreiben mal hat registrieren lassen, ist man auch nicht unbedingt im Computer. Es existierte in jeder Verkehrspolizeikreistelle ein Prüfungsjurnal und ein Fahrerlaubnis Ausgabebuch. Die liegen/lagen in den Archiven der Ämter. Wenn man keinen Eintrag im Computer hat und seinen Führerschein verloren hat und auch keine VK30 mehr hat, dann ist das die eigentlich die einzige Möglichkeit den Besitz einer Fahrerlaubnis nachweisen zu können.

Es gab auch Kreisämter, die sich die Mühe gemacht haben und diese Daten eingepflegt haben.

wpw

die Benachrichtigungsaktivierung scheint mal wieder nicht zu funktionieren...
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Dieser Beitrag wurde am 04.01.2022 um 20:18 Uhr von wpwsaw editiert.
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018
04.01.2022, 20:19 Uhr
ralle



@wpw, werde dieses Jahr 50.
--
Gruß Ralle

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019
04.01.2022, 20:21 Uhr
wpwsaw
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junger Kerl..;-))
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020
04.01.2022, 20:22 Uhr
felge1966



War auch so mein Gedanke.....
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021
04.01.2022, 20:40 Uhr
Rolly2



Ich müsste meinen bis Ende Januar ungetauscht haben, geht aber nicht, keine Termine frei. Deshalb die Registrierung per Mail. Wenn ich ab Februar angehalten werde, müssen die erst nachfragen, im Landratsamt, ob das so ist. Persönlich habe ich nichts in der Hand. Solange das in DE alles per Fax und Aktenträgerei abläuft, werden wir damit leben müssen. Und das wird dauern........! Alles ist heute "SMART" und damit vernetzt, nur die wichtigen Sachen nicht.

VG, Andreas
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022
04.01.2022, 20:50 Uhr
Egon



...die VK30 war üblicherweise beim Fahrerlaubnisbesitzer...

Die VK30 war üblicherweise beim Fahrerlaubnisbesitzer Inhaber vom Führerschein
und der wurde deutschlandweit Mitte der 90er aufgefordert diese erfassen zu lassen wenn
nicht automatisch die Daten des VPKA übergeben wurden.

Die Fahrerlaubnis ist rechtlich Sache der Behörde und wird von dieser verwaltet.
Der Führerschein ist das nach außen gültige Dokument dieser Amtshandlung.
Grüße Egon
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023
04.01.2022, 20:55 Uhr
felge1966



Mitte der 80er wurde die VK30 bei Ausgabe des Führerscheins im VPKA einkassiert.
Sie wurde dort archiviert, da die Polizei mit vielen Schlumpern Probleme hatte, die die Karte und den Führerschein versemmelt hatten.

War zumindest im Bereich Arnstadt so....
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024
04.01.2022, 21:12 Uhr
wpwsaw
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....ja ja ja Behörden Deutsch, du schreibst das schon richtig, aber der Führerschein kann entzogen werden, trotzdem bleibt die Fahrerlaubnis und damit hat die VK30 einen Fahrerlaubnisbesitzer

das kommt auch daher, das die früheren Lappen auch Fahrerlaubnis hießen. Zu den Zeiten VK30 gab es noch keinen Führerschein.

Mit der VK30 kann man seine Fahrerlaubnis nachweisen, aber noch nicht damit fahren.

darüber haben damals und heute unsere Dozenten für Verkehrsrecht stundenlang uns beschäftigt.

Nur das es in den DDR Verkehrsgesetzte alles ziemlich eindeutig war und wir als Fahrlehrer die meisten Gesetze auswendig konnten.

Heute gibt es weit über 600 Verkehrsgesetze, dazu kommen die Verwaltungsvorschriften mit ihren Durchführungsbestimmungen und die Erläuterungen dazu. Und dann kommen noch Gerichtsurteile dazu, die gesetztescharakter haben. Wer soll das alles behalten und kennen.

Ich schule zwar nicht mehr, mache aber immer noch alle 3 Jahre die Weiterbildung mit, auf eigene Kosten, um den Fahrlehrerschein zu erhalten. Leider muss auch der bald immer wieder nei beantragt werden und eine Gesundheitsuntersuchung wie für einen BUS Fahrer ist auch dann fällig,....

achso.... auch ich kann mir nicht das alles merken, weil es sich auch ständig ändert. Aber ich studiere immer mal wieder die neuen Gesetzte.....


Gruß
wpw
--
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025
04.01.2022, 22:47 Uhr
Egon



....ja ja ja Behörden Deutsch, du schreibst das schon richtig, aber der Führerschein kann entzogen werden, trotzdem bleibt die Fahrerlaubnis...

Wolf Peter, bitte hau das nicht immer wieder durcheinander.
Der rechtliche Vorgang nennt sich Entzug der Fahrerlaubnis seitens der Behörde, einer Anordnung vom Gericht oder einer Auflage wenn der Eignung aus anderen Gründen
widersprochen werden muß.
Ist der Entzug festgesetzt worden bedeutet das evtl. die Abgabe des Führerscheins
und damit auch die fehlende Möglichkeit eine Fahrerlaubnis nachweisen zu können.
Grüße Egon
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