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Autor Thread - Seiten: -1-
000
17.08.2021, 08:00 Uhr
Ontario



Hallo, ich bin jetzt kürzlich 2x beim Bezahlen eines Artikels stutzig geworden.
Weder PPAL noch Lastschrift funktionierte, auch nicht Kombiversand. Nach langem Herumtelefonieren mit verschiedenen Servicemitarbeitern wurde langsam klar, daß das am Verkäufer lag.
Dann habe ich den angefragt, damit er seine Daten verifiziert, aber nö- ging trotzdem nix. Dafür bekam ich eine Emailadresse zum direkt überweisen, (als Foto!)...
Von EBAY kommen dazu noch schön die automatischen Aufforderungen, zu bezahlen. Das gibt nochmal extra Druck!

Nun habe sogar ich die Masche kapiert. Es sollen die PPAL-Gebühren gespart werden.
Vielleicht fällt man auch auf Beschiß rein und bekommt die Ware garnicht! Also Vorsicht...ich habe jetzt angedroht einen Fall aufzumachen.
Aber so dusselig wie EBAY ist werden die sagen, ein Verkauf kam garnicht zustande und das geht nicht...
--
Nix ist besser als garnix!
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001
18.08.2021, 05:42 Uhr
KK

Avatar von KK

Ebay hat die Zahlungsbedingungen grundlegend geändert und will zukünftig als eine Art Treuhänder auftreten. Jeder Verkäufer muß dem zustimmen, ansonsten fliegt er raus. Selbst wenn bestimmte Zahlungsweisen vom Verkäufer noch angeboten werden, müssen diese nicht mehr funktionieren. Ebay maßt sich mit den neuen Zahlungsbedingungen weitreichende Kompetenzen an, z.B. die Erlöse aus verschiedenen Gründen zurückzuhalten.

https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html (siehe Abs. 7)

"Sie stimmen zu, dass wir unter Umständen Ihre Gelder einem Einbehalt unterstellen oder einen Zahlungsdienstleister anweisen, Ihre Gelder vor Auszahlung einzubehalten. Ein Einbehalt kann auf Faktoren beruhen wie Verkaufshistorie, Verkäuferleistung, Rückgaben, Rückbuchungen, Risikotendenz der Artikel-Kategorie, Transaktionswert, der Möglichkeit zur Abbuchung von Ihrem Abrechnungskonto oder dem Vorliegen von eBay Käuferschutz-Anträgen. Darüber hinaus können wir, sofern erforderlich, die Auszahlung Ihrer Erlöse wegen Betrugs oder aus Gründen des Risikomanagements oder aus Compliance-Gründen aussetzen oder sperren."

"Aus Gründen des Risiko-Managements und/oder um Ihre Verpflichtungen gemäß der vorliegenden Zahlungsabwicklungsbedingungen abzusichern, behalten wir uns vor, nach billigem Ermessen eine von den eingenommenen Geldern gebildete Mindestrücklage als Sicherheit vorzuhalten, die für eine Auszahlung nicht zur Verfügung steht (fixe oder dynamische Sicherheitsrücklage). "

Ich verkaufe da nix mehr.
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002
18.08.2021, 11:07 Uhr
Ontario



Aus Verkäufer-Sicht ist das richtig. Die werden gut abgezockt, bzw. das Abzocken durch Nichtzahler wird sehr erleichtert.
Aber als Käufer soll ich da eine Privat-Überweisung außerhalb EBAY tätigen!
Mach' ich nicht! Wer garantiert mir denn, daß ich die Ware erhalte???

Hatte eben wieder den Service dran- der Fall geht an die Sicherheitsabteilung-
das dauert noch. Der Artikel ist mir mittlerweile Schnuppe. Soll er den zum Flohmarkt bringen.
Ich opfere keine weitere Zeit und keine Nerven mehr für solche Trickser-Typen. Regeln sind Regeln sind Regeln!
Wem die nicht passen, der muß ja nicht.
--
Nix ist besser als garnix!

Dieser Beitrag wurde am 18.08.2021 um 11:08 Uhr von Ontario editiert.
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003
18.08.2021, 11:24 Uhr
robbi
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Avatar von robbi

Es sind eigentlich recht vernünftige Absicherungen.
Ich gehöre nicht zu der Klientel, deren Erlöse als Verkäufer einbehalten werden, weil ich unseriös bin. Ich verkaufe aber auch keine Dinge, die Marussia Gänseklein begehrt, die dann einen Fleck findet und mich ankreidet, weil sie nicht zahlen will.

Als Käufer gucke ich mir jeden Verkäufer in der Regel genau an. Ich habe keine Probleme. Allerdings ist der Umweg des Geldes über mein Konto ausgesprochen dooooof. Früher bekam ich das Geld aufs Paypalkonto. Das geht wohl nun nicht mehr...
--
Schreib wie du quatschst, dann schreibst du schlecht.
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004
18.08.2021, 12:08 Uhr
Webbi



Als die neue Zahlungsabwicklung eingeführt wurde, gab es mehrfach und massiv von den Händlern ein Riesentheater, weil immer wieder Zahlungen von Ebay völlig unangemessen
und noch dazu grundlos einbehalten wurden.

Zur Zeit hat sich diese Gutsherrenart wohl etwas beruhigt.
Grüße
Webbi
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005
18.08.2021, 18:32 Uhr
frassl



Gelder einbehalten konnte Paypal auch schon recht gut. Ebay macht da nahtlos weiter. Bereits Paypal kratzte hier schon deutlich an geltenden Recht im C2C Bereich (Gefahrenübergang etc.).
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006
19.08.2021, 05:56 Uhr
KK

Avatar von KK


Zitat:
robbi schrieb
Ich gehöre nicht zu der Klientel, deren Erlöse als Verkäufer einbehalten werden, weil ich unseriös bin.



Ich ebenfalls nicht. Genau wie der allergrößte Teil der Verkäufer auch. Dennoch kam es in der Vergangenheit bei Paypal oft genug vor, daß Erlöse ohne Angabe plausibler Gründe zurückgehalten wurden. Der Passus "nach billigem Ermessen" ist der blanke Hohn, denn Ebay nimmt sich damit heraus, Gelder rein willkürlich, ohne Vorliegen von Verstößen o.ä. einzubehalten bzw. zurückzustellen. Stell dir vor, du gehst im Supermarkt einkaufen und erklärst der Kassiererin, daß du von den 100€ erstmal nur 80 zahlst und den Rest nach deinem Gutdünken irgendwann später.
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007
06.09.2021, 20:28 Uhr
ROBOTROONIE



Zum Urprungsanliegen: die Masche gibt es auch bei amazon. Sollte man als Käufer tunlichst meiden (kein Käuferschutz usw).

Hatte im Juni Riemen für den Rasenmäher gekauft die (14 Euro) zu lang waren. Antwort: ich kann sie behalten, der Vk sendet neue. Die kamen nie. Käuferschutz lehnte ab, da ich die Sendung nicht zurückgesandt habe (nach China). Der Verkäufer wollte auch auf einmal Rücksendung und glaubte nicht, dass das 42 Euro kosten würde. Meine rote Bewertung wurde gelöscht, da der Fall ja für den Vk entschieden wurde.
Über Paypal gab es das Geld dann zurück.
Nächste Möglichkeit wäre Käuferschutz der KK gewesen.

Er hatte auch weitere rote Bewertungen - teils genau gleicher Gunf(Riemen zu lang).
--
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