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Autor Thread - Seiten: -1-
000
10.07.2012, 09:18 Uhr
P.S.



Aus gegebenem Anlaß!
In einem Online-Shop wurde ein elektronisches Produkt "passend für ... (und hier stand die Original-Produktbezeichnung eines namhaften Modellbau-Herstellers aus dem Schwarzwald, der aus den gleichen Gründen hier nicht benannt werden kann)" angeboten.
Das war nun ein willkommender Anlaß für einen Abmahnanwalt die betreffende Fa. des Online-Shops kostenpflichtig abzumahnen - von wegen nicht zulässigem Gebrauch von Markennamen.
Kostenpunkt: 1800.- Euro, sofortiges Abgeben einer Unterlassungserklärung, anderenfalls geht es um eine Schadensersatzklage in Millionenhöhe!

Da erhebt sich jetzt die Frage, was bei einer öffentlich wirksamen Nennung (d.h. auf Webseiten, Online-Shops - auch ibäh u.ä.) von Markennamen zu beachten ist. Reicht es aus, wenn man nur darauf hinweist, daß es sich ggf. bei der Bezeichnung um ein markenrechtlich geschütztes Produkt handelt, oder ist im jeden Fall das eingekreiste "R" dahinter zu setzen, oder muß man grundsätzlich solche Formulierungen - wie oben - vermeiden?
Wenn dem so wäre, kann das ein besonderes Hemmnis für die Kundschaft sein, weil dann niemand mehr den Zusammenhang des angebotenen Produkts mit dem Markenprodukt herstellen kann.
Aber vielleicht ist ja genau das der gewollte Hintergrund ... alle Vorteile nur für die Großen, die das natürlich mit ihren riesigen Verwaltungsstäben besser im Griff haben können, als jeder kleine Einzelunternehmer.

Wenn man das alles heute als Selbstständiger neben seinen eigentlichen Aufgaben auch noch andauernd im Auge behalten muß - von den dabei anfallenden Kosten mal ganz abgesehen - macht die Selbstständigkeit wirklich keinen Spaß mehr! - Alternative - H4Fun...

Ein Glück, daß wir zu DDR-Zeiten mit so etwas keine Probleme hatten!

Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! -
Wissen ist Macht, wer glaubt, der weis nichts! -
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! -
Gegen die Ausgrenzung von Unwissenden und für ein liberalisiertes Urheber- und Markenrecht!
PS

Dieser Beitrag wurde am 10.07.2012 um 09:20 Uhr von P.S. editiert.
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001
10.07.2012, 12:37 Uhr
Alex-70



Dann ließe sich ja nichts mehr verkaufen!
Z. B. Auto: Getriebe für Trabant.
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002
10.07.2012, 12:59 Uhr
frassl



Schwer einschätzbar, da nur eine Seite im 1. Posting beleuchtet wird. Gab es Angaben zu den Markennamen oder nicht? Viele Onlinehändler machen es Abmahnern auch recht leicht, wenn nicht mal die grundlegenden Dinge stimmen. Etwas anderes ist die Krümelkackerei, die teilweise betrieben wird. Wie gesagt aus obiger Beschreibung läßt sich der konkrete Fall nicht rekonstruieren. In ähnlicher Weise hätte ich das so auch in der Bild-Zeitung vermutet.
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003
10.07.2012, 13:13 Uhr
Mystic-X



Auch wenn die Beschreibung nicht eindeutliges enthält:
Ich nehme mal an das dort ein Produkt verkauft wurde welches als Ersatz für ein Markenprodukt dienen soll.
Also z.B. ein Akku aus chinesischer Fertigung passt zu Gerät X von Hersteller Y.
Und da dieses Produkt natürlich wensentlich billiger war als das Originalprodukt fand der Hersteller daran Anstoß.
Ob das ganze dann wirklich gegen irgend ein Patent, Urheberrecht oder sonst irgendetwas verstöst muss halt im Einzellfall geklärt werden. Wenns nciht anderst geht halt vor Gericht.

Wie frassl schon schrieb sind aber die AGB u.ä. in den meisten Onlineshops fehlerbehaftet und damit eine Abmahnung eigentlich schon vorprogrammiert... bei dem einen passierts halt nie und andere bekommen sogar mehr als einmal einen aus den Deckel... daran wird sich nichts ändern solange dieser Staat besteht.
--
Gruß
Markus
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004
10.07.2012, 14:29 Uhr
ROBOTROONIE



bekannte Thematik - am Besten den Begriff gar nicht nennen

http://www.heise.de/tp/artikel/20/20219/1.html
http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/abmahnung-wegen-der-marke-princess.html
http://www.aufrecht.de/news-und-beitraege/abmahnung-wegen-der-marke-princess.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ebay-haendler-erhaelt-abmahnung-wegen-verwendung-einer-geschuetzen-marke_014211.html
http://www.rettet-das-internet.de/beispiele.htm/
http://www.frag-einen-anwalt.de/Markenname-verwendet-%28Ebay%29Vorbeugende-Unterlasssungserklaerung-Noch-keine-Abmahnung-__f100682.html
--
- Meine Posts werden zu 100% aus recycelten Bits erstellt -
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005
10.07.2012, 14:50 Uhr
MarioG

Avatar von MarioG

Also ich würde diese Abmahnung auf jeden Fall mal einem Anwalt zeigen. Die Abmahnung kostet dem Abmahnenden ja so gut wie nichts (wenn sie aus seiner eigenen Rechtsabteilung kommt). Die ist also schnell geschrieben, und wenn "unrechtmäßig", dann hat sie auch keine negativen Folgen für den Abmahnenden (ausser der Abgemahnte betreibt eine negative Feststellungsklage oder so)

Ist die Abmahnung gegenstandslos, dann einfach ignorieren, sollen die doch klagen (was sie dann natürlich nicht tun werden)

Aus deinen Ausführungen wird man allerdings nicht schlau. Man kann m.E. natürlich beschreiben, zu welchem (Fremd)produkt ein Artikel kompatibel ist. Man kann da aber auch viel falsch machen. Z.B. den fremden Markennamen in werbender Weise nutzen. Da kommt es u.U. auf Details an, die man deinen Angaben nicht entnehmen kann.

Apropos Shop:
Am 01.08. treten "großartige" neue Gesetze bzgl. Onlineverkauf in Kraft. Wieder mal ein echtes Meisterwerk unserer äußerst fleissigen und kompetenten Staatslenker! Also aufgepasst!
http://www.shopbetreiber-blog.de/2012/05/16/button-losung-gilt-ab-1-august/

Dieser Beitrag wurde am 10.07.2012 um 14:55 Uhr von MarioG editiert.
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006
11.07.2012, 08:08 Uhr
P.S.



Eigentlich war ich bemüht, den Sachverhalt deutlich zu machen.
Weitere Details kann ich leider aus verständlichen Gründen des Datenschutzes hier nicht aufführen.

@frassl
Ja, es gab die Angabe des Markennamens und leider ohne Hinweis, daß es sich dabei (möglicherweise - in den betreffenden AGBs des Herstellers sind dazu keinerlei Hinweise zu finden) um einen geschützen Markennamen handelt.

@Mystic-X
Nein, es ging nicht um ein billigeres "Ersatzteil", sondern um eine echte Ergänzung des Markenprodukts. Eine Konkurrenz-Situation war somit keinesfalls gegeben - eher eine (unbeabsichtigte) Werbung für das Markenprodukt.

@ROBOTROONIE
Danke für die informativen Links - da wird einem ganz übel, wenn man das alles gelesen hat...

@MarioG
Ob eine Abmahnung gegenstandslos ist - wer soll das entscheiden bei diesem Rechts-Wirrwar hierzulande!
Anwalt wurde eingeschaltet - Kostenpunkt für den Einstieg: 300.- Euro
Gebracht hat's nichts - die 1800.- Euro sind trotzdem fällig.
Anwälte in Deutschland haben's doch leicht - die verdienen immer, egal wie das Verfahren ausgeht - und so ist dann auch deren Arbeitsweise. Das habe ich schon leidvoll in einigen Fällen unterschiedlichster Rechtsgebiete selbst erleben müssen.

Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! -
Wissen ist Macht, wer glaubt, der weis nichts! -
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Gegen die Ausgrenzung von Unwissenden und für ein liberalisiertes Urheber- und Markenrecht!
PS
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007
12.07.2012, 00:14 Uhr
hawk72



"Anwälte in Deutschland haben's doch leicht - die verdienen immer, egal wie das Verfahren ausgeht - und so ist dann auch deren Arbeitsweise. Das habe ich schon leidvoll in einigen Fällen unterschiedlichster Rechtsgebiete selbst erleben müssen."

Es ist natürlich ärgerlich das man persönlich den Kürzeren gezogen hat, eine Pauschalisierung und Ausweitung auf "alle" Anwälte in Deutschland ist hier aber fehl am Platz. Der Ausgang eines Verfahrens ist immer abhängig von der "Tagesform" des Richters und natürlich auch der Arbeit und Vorbereitung des eigenen Anwalts und der Gegenpartei. Wenn Du mit der Arbeitsweise des Rechtsbeistandes unzufrieden bist, kannst Du dagegen vorgehen oder weitere Rechtsmittel nutzen. Bei begründeten Fehlern kommt deren Versicherung auf und die Erfolgsaussichten sind hier vermutlich eher besser als z.B. bei "Kunstfehlern" von Ärzten.

Angestellter Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu sein bedeutet z.B. 70h Woche, Arbeit am Wochenende, wenig Zeit für Privates, ständige Fortbildung und ein Stundenlohn welcher im Bereich eine Elektromeisters liegt. Dazu kommt eine mindestens 8-10 jährige Ausbildung da solche Kleinigkeiten wie Dr.-Titel oder LLM (gerne im Ausland gemacht) quasi erwartet werden. Anwalt zu sein bedeutet nicht ein Fahrzeug aus Zuffenhausen zu fahren, ein dickes Haus einschließlich wohlgefülltem Bankkonto zu haben sondern geistig sehr hart zu arbeiten.

Natürlich gibt es auch hier Ausnahmen und schwarze Schafe. Damit ist im besonderen die "Abmahnindustrie" gemeint. Oft wird es denen aber einfach zu einfach gemacht.

Letztendlich ist es sinnvoll, vor Aufnahme einer gewerbliche Tätigkeit seinen Onlineshop einschließlich AGB's etc. durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen um solchen Abmahnungen entgegen zu wirken. Das das Geld hierfür gerne gespart wird, ist eine bekannte Tatsache da man das Risiko ob nun bewußt oder unbewußt nicht sieht oder nicht sehen will. Das dann auch ein Anwalt nicht mehr viel retten kann, ist einfach der Rechtslage geschuldet und diese ist nicht dem Anwalt anzulasten. Ein guter Anwalt berät seinen Mandaten natürlich über etwaige Erfolgsaussichten - eine fachlich fundierte Konsultation kann und soll aber nicht kostenfrei sein auch bei negativen Erfolgsauchsichten.
In dem geschilderten Fall besteht natürlich die Möglichkeit die Rechtsmittel auszuschöpfen. Da die Erfolgsausichten wohl ehr schlecht sind, scheint die Rechtslage eher auf Seite des Abmahnenden zu stehen - dafür kann der Anwalt nichts.

Grüße

Dieser Beitrag wurde am 12.07.2012 um 00:32 Uhr von hawk72 editiert.
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008
12.07.2012, 01:44 Uhr
michael jones



@PS

Interessiert mich sehr. Woran ist das gescheitert? Am fehlenden ® oder falsches Impressum?

Ich hab ja täglich mit solchen Sachen zu tun und mach u.a. auch Katalogtexte und Anleitungen, u.a. auch für das Minenfeld USA - da liest sich ein dortiges Anwaltsbüro jede zeile durch, bevor wir sie drucken.
Die meisten Firmen störts aus der Erfahrung eigentlich nur, wenn aus Schlampigkeit das ® oder das © oder ™ fehlt, ist aber höchstens ein Anlass für eine Unterlassungserklärung, der Streitwert kann da nie so hoch liegen, dass solche Summen anfallen. Man fühlt lediglich das eigene Warenzeichen missachtet.
Kritischer ist aber das Impressum, hier wirkt z. B. das Sätzchen „Alle Warenzeichen und verwendeten Firmenbezeichnungen werden anerkannt” Wunder und beugen viel Stress vor.
Ansonsten kann man sich sowas sachlich nur schwer vorstellen, wenn es kein Plagiat oder gar als geschützt eingetragenes Zubehör ist (auch das gibt es, oder man hat vorsorglich alles in Zusammenhang stehende als Gebrauchsmuster schützen lassen) - hat da vielleicht sogar einer aus der Abmahnindustrie auf den Busch geklopft und gehorcht, was so rausspringt?
Sonst könnten wir keinen Ersatzakku für Handys verkaufen, da hat sich sogar der angebissene Apfel gefügt.

Anwälte, nun ja: Ich hatte vor ein paar Jahren eine Störerhaftungs-Sache am Hals, der Verursacher hat inzwischen das Hotel Mama zugunsten einer eigenen Wohnung verlassen. Er durfte aber 360 € an den genommenen, zugegeben guten Advokaten abdrücken, der das Ganze über die Verjährung gebracht hat. Der Schock war aber, dass der mir im Abschiedsgespräch beiläufig erzählt hat, dass er auch laufend für die Gegenseite (global, nicht in unserem Fall) arbeitet...
--
Es gibt Wichtigeres im Leben als fortwährend dessen Geschwindigkeit zu erhöhen (Gandhi)

Der Kapitalismus hat nicht gesiegt - er ist nur übrig geblieben...
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009
13.07.2012, 08:21 Uhr
P.S.



@hawk72
In der Annahme, daß Du möglicherweise der Zunft der Anwälte angehörts - ich wollte Dir sicherlich nicht zu nahe treten. Aber es ist nur mal eine Tatsache - und die Auswüchse der "Abmahnanwälte" beweisen das, daß es dieser Berufsgruppe in Deutschland besonders leicht gemacht wird. Damit das auch so bleibt, sorgt schon die Lobby der zu Hauf dem Bundestag angehörenden Anwälte.
Hinweis: In den USA bekommt der Anwalt nur dann was, wenn er den Prozess gewinnt - ergo ist dort die Anwalt-Motivation ganz anders. Trotzdem möchte ich hier nicht eine Lanze für das US-Justizsystem brechen - in keinster Weise!
Zur Relativierung - es gibt natürlich noch andere Berufsgruppen hierzulande, denen man auch nicht beikommt.
Jüngstes Beispiel: Gerichtsvollzieher, die einen Gerichtsbescheid einfach per Post verschicken, dafür aber die weit höheren Gebühren für persönliche Zustellung eintreiben wollen. Da diese "Zustellung" ergebnislos war, machte ich einen Einwand wegen unprofessioneller Arbeitsweise. Der wurde aber völlig ignoriert und auf der Begleichung der hohen Zustellgebühr bestanden. Eine Verweigerung meinerseits brachte gar nichts, weil nun nach über einem Jahr eine Mahnung der "Kosteneinziehungsstelle der Justiz" vorliegt.
Fazit - die haben den längeren Arm!

@michael jones
Wie ich schon unter <000> schrieb, ging es lediglich bei der angebotenen Elektronik (deutsches Erzeugnis) um die in der Produkt-Beschreibung vorhandenen Wortgruppe, welche sich im Nachhinein als geschütztes Warenzeichen entpuppte, was aber leider nicht kenntlich gemacht war. Und wenn es denn so gewesen wäre - ob eine solche Formulierung überhaupt verwendet werden dürfte, ist nach alle dem, was ich dank ROBOTROONIE's Links alles gelesene habe, sehr strittig.
Grundsätzlich geschützte Warenzeichen nicht zu verwenden, bzw. mehr oder minder "schlaue" Umschreibungen einzusetzen, ist allerdings auch nicht immer angebracht, weil es dann oft an der Verständlichkeit hapert.

Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! -
Wissen ist Macht, wer glaubt, der weis nichts! -
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! -
Gegen die Ausgrenzung von Unwissenden und für ein liberalisiertes Urheber- und Markenrecht!
PS

Dieser Beitrag wurde am 13.07.2012 um 08:29 Uhr von P.S. editiert.
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010
13.07.2012, 18:43 Uhr
holm

Avatar von holm

Du hast einfach nur auf die verwendeten Warenzeichen und Copyrigths hinzuweisen und diese ggf. zur Verfügung zu stellen.

Und ja, man kann sich auch mit Gerichtsvollziehern herum streiten und als Sieger hervor gehen, aber ein paar Eier in der Hose sowie ein gesundes Geflecht an Beziehungen helfen da deutlich. Nimm das als Lehrgeld und halte den Schnabel. Du kannst nur gewinnen, wenn Du Dich genauso benimmst wie die Konkurrenz. Hier im Forum bekommst Du das ja schon ganz gut hin...
Daran dass man immer mit einem Bein im Knast steht gewöhnt sich jeder Selbstständige in diesem Lande schnell, wenn nicht, ist er schnell nicht mehr selbstständig.


Gruß,

Holm
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