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22.12.2025, 19:53 Uhr
Tuermer
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Auf obiger Seite gibt es auch den Hinweis zu ebay-kleinanzeigen, diesen sehe ich sinngemäß auch hier in Anwendung.
| Zitat: | Beim Portal Kleinanzeigen (bis Mai 2023 Ebay Kleinanzeigen) ist die Sachlage etwas anders. Denn oft erfährt das Unternehmen nicht, ob sich Anbieter und Interessent einig geworden sind. Der eigentliche Verkauf findet zudem oft außerhalb der Plattform statt. Von all diesen „klassischen“ und sehr häufigen Kleinanzeigen-Verkäufen, etwa Abholung mit Barzahlung, weiß die Plattform also nichts - und kann diese deshalb auch nicht an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Zahl der aufgegebenen Anzeigen spielt auch keine Rolle.
Werden die Zahlungen über die Plattform abgewickelt, insbesondere im Zuge von „Sicher bezahlen“, muss auch Kleinanzeigen diese übermitteln, wenn die genannten Grenzwerte überschritten sind. Nutzer finden eine Übersicht aller relevanten Transaktionen in ihrem Profil beim Zahlungsdienstleister OPP, so Kleinanzeigen. Antworten zu häufig gestellten Fragen findest Du bei Kleinanzeigen auf dieser Seite.
Kommst Du bei Kleinanzeigen über die Meldeschwelle, sollst Du eine Kopie der an die Finanzbehörden übermittelteten Daten erhalten.
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-- Michael |