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Robotrontechnik-Forum » Diskussionen über das Forum und robotrontechnik.de » Der Flohmarkt als Verkaufsplattform » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
21.12.2025, 23:23 Uhr
RP



"Nein, ich frage keine KI. Der normale Menschenverstand ist vielfach äußerst hilfreich.

Es gibt beim Betreiber keinen Geldwerten Vorteil, eher Kosten. Wenn Du so mit Paragraphen herunwirfst, beachte dann bitte auch den Verdacht der "Rechtsberatung" den Du hier tätigst und dieser kann dann tatsächlich kritisch für den Betreiber werden.
--
Michael"

Ich versuche dir in einem neuen Thema zu antworten, der Flohmarkt sollte uns doch noch lange im Forum erhalten bleiben.

Der normale Menschenverstand und Gesetze der EU und BRD sind selten in Einklang zu verstehen.

Eine Diskussion über die gesetzlichen Grundlagen des Forums und Rechtsberatung sind völlig verschiedene Dinge.

Das Steuertransparenzgesetz PStTG von 2022 hat rechtlich die Foren mit Flohmarkt in denen der pivate und gewerbliche Verkauf ermöglicht wird mit ebay, Kleinanzeige usw gleichgesetzt.

Bei der Anmeldung im Forum müssten jetzt die gleichen Daten von den Mitgliedern wie bei einer Anmeldung als Verkäufer auf einer Verkaufsplattform erfast und die Aktivitäten gespeichert werden.

Ich glaube nicht das das im Interesse von den Mitgliedern ist.

Bis 2024 war es unwahrscheinlich das die Finanzbehörde derartige Aktivitäten hier gefunden hat, seit 2025 ist es sicher das eine KI das für das Finanzministerium erledigt.

Da kann sich Rüdiger Gedanken machen ob er auf Post vom Finanzministerium warten möchte, oder wir mit ihn eine Lösung finden ohne auf den Flohmarkt zu verzichten.

Rolf

Dieser Beitrag wurde am 21.12.2025 um 23:26 Uhr von RP editiert.
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001
22.12.2025, 05:37 Uhr
KK

Avatar von KK


Zitat:
RP schrieb
Das Steuertransparenzgesetz PStTG von 2022 hat rechtlich die Foren mit Flohmarkt in denen der pivate und gewerbliche Verkauf ermöglicht wird mit ebay, Kleinanzeige usw gleichgesetzt.



Mit juristischem Laienverständnis gelesen, ergibt sich das für mich nicht. Der Flohmarkt ermöglicht nur die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer, nicht aber die Möglichkeit des direkten Vertragsabschlusses. Auch kann der Betreiber nicht feststellen, ob es zu einem Vertragsabschluß gekommen ist. Sehen andere auch so:

https://www.genoverband.de/newsroom/blog/grundsatzblog/plattformen-steuertransparenzgesetz-wer-von-der-neuen-meldepflicht-betroffen-ist/

"Eine Meldung des Anbieters hat gemeinhin nur zu erfolgen, wenn der Vertragsabschluss direkt auf der Plattform vollzogen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Plattformbetreiber lediglich als Zwischenhändler fungiert. Die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss (z. B. durch ein digitales „schwarzes Brett“) ist daher nicht meldepflichtig."

Schau mal rüber ins µcnet. Dort gibt es einige User, die man schon als Powerseller betiteln darf und die 100pro gewerblichen Hintergrund haben. Wenn Handlungsbedarf bestünde, wäre das Marktforum dort längst geschlossen.
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002
22.12.2025, 09:38 Uhr
RP



da hast du Recht

Das Forum kommt sicher nicht in Bereiche der Meldepflicht, das befreit es aber nicht von der Plicht der Datenspeicherung und Auskunft bei Anfragen der Behörde.

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/plattformen-steuertransparenzgesetz

"Die Plattformbetreiber haben für natürliche Personen als Anbieterinnen und Anbieter die folgenden Informationen zu melden:

Name
Geburtsdatum
Anschrift
Steuer-Identifikationsnummer der Anbieterin bzw. des Anbieters
Bankverbindung
relevante Transaktionen und Verkaufserlöse
die für die Nutzung der Plattform angefallenen Gebühren und
falls vorhanden: die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Anbieterin bzw. des Anbieters."

Neben der Meldepflicht kann die Finanzbehörde auch auf Auskunft bestehen.

Ich unterstell mal das es mit diesen Gesetz nicht um Steuern, sondern um Überwachung geht.

Wenn Rüdiger diese Daten, mit der Registrierung bei Neuanmeldungen speichert, kann alles so bleiben.

Die sich nur zum Verkaufen Anmelden bleiben den Forum dann ohne hin fern.

Rolf
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003
22.12.2025, 12:04 Uhr
KK

Avatar von KK


Zitat:
RP schrieb
Ich unterstell mal das es mit diesen Gesetz nicht um Steuern, sondern um Überwachung geht.



Wahrscheinlich beides. Die Eurokraten sind erfinderisch, wenn es darum geht, den Bürgern die Taschen zu leeren. Vermögensregister und digitaler Euro scharren auch schon mit den Hufen.

Was die Pflicht zur Datenspeicherung betrifft, träfe diese dann theoretisch jeden Betreiber, der in beliebiger Form Informationsaustausch zwischen den Usern erlaubt. Ein Verkaufsangebot läßt sich schließlich auch ohne Flohmarkt-Rubrik unterbringen, selbst wenn das nicht gewünscht ist.
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004
22.12.2025, 12:39 Uhr
RP



Das Gesetz kann man auf jeden Fall so auslegen und so ein Bußgeld begründen.

Rolf
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005
22.12.2025, 16:38 Uhr
Tuermer



Rechtsberatung durch Nichtjuristen, was ist das eigentlich?

Im Grunde genommen geht es um die Erteilung von rechtlichen Ratschlägen durch Personen, die keine formale juristische Ausbildung oder Qualifikation haben.

Siehe auch https://regio-anwalt.de/rechtsberatung-durch-nichtjuristen-was-sie-wissen-sollten/

Zum eigentlichen Thema bin ich der Meinung, dass dieses Forum bzw. der Flohmarkt, keine Verkaufsplattform ist. Eher ist es ja eine Kontaktaufnahme zwischen Anbieter und Interessent. Der Flohmarkt wickelt keine Zahlungen ab und vermittelt auch keine Zahlungsmöglichkeiten. Eventuelle Steuerlichen Aspekte liegen damit beim Anbieter und Interessent.
--
Michael
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006
22.12.2025, 17:30 Uhr
RP



Michael

du bist sicher ein guter Kerl und Techniker, über ein Gesetz zu diskutieren und eine Meinung zu dem Inhalt zu Haben hat nichts aber auch überhaupt nichts mit Rechtsberatung zu tuen.
Wenn du eine Fahrschule besucht hast musstest du auch die Paragrafen der STVO mit dem Fahrlehrer gemeinsam lernen und nicht zu einem Rechtsanwalt gehen. Die IHK und die Innungen führen ständig Schulungen zu aktuellen Gesetzesänderungen durch.
Wenn ich dir sage, wenn du am Stoppschild nicht anhältst droht dir ein Bussgeld, werde ich mit Sicherheit nicht wegen Rechtsberatung belangt.

Wenn du oder ein Bekannter ein Problem mit dem Finanzamt bekommt und ich erarbeite den Widerspruch, dann ist das Rechtsberatung.

Eigentlich kann uns das als Mittelglieder des Forums auch egal sein, denn nur der Betreiber kann ein Problem bekommen, das ist sicher das Aus für das Forum und das ist mir nicht egal.

Die Diskussion hat auch nichts mit der Zahlung von Steuern zu tuen, für den User der hier einen Gegenstand verkauft fallen mit großer Wahrscheinlichkeit niemals Steuern an.

Einfach mal das Gesetz lesen und über die Formulierungen nachdenken, ich musste bei zwei Plattformen wo ich angemeldet bin meine persönlichen Daten aktualisieren, nach Mitteilung der aktuellen Adresse meines Geburtsdatum und der Steuernummer hatte ich wider Zugriff.
Die Steuernummer musste ich angeben da ich als Beruf Selbständig eingetragen habe.

Rolf

Dieser Beitrag wurde am 22.12.2025 um 17:41 Uhr von RP editiert.
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007
22.12.2025, 19:07 Uhr
Bert




Zitat:
RP schrieb
Das Steuertransparenzgesetz PStTG von 2022


Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Soviel Zeit muß sein.

Ich zitiere mal die Wikipedia:

Zitat:

Die Meldung eines Anbieters kann unterbleiben, wenn dieser die Bagatellgrenzen im Meldezeitraum (Kalenderjahr) unterschreitet. Diese liegen aktuell bei weniger als 30 Transaktionen und zugleich weniger als 2000 Euro Umsatz.


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Plattformen-Steuertransparenzgesetz


Die 30 Transaktionen und die 2000 € Umsatz sind pro Person, nicht pro Plattform:
https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
--
Viele Grüße,
Bert
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008
22.12.2025, 19:53 Uhr
Tuermer



Auf obiger Seite gibt es auch den Hinweis zu ebay-kleinanzeigen, diesen sehe ich sinngemäß auch hier in Anwendung.


Zitat:

Beim Portal Kleinanzeigen (bis Mai 2023 Ebay Kleinanzeigen) ist die Sachlage etwas anders. Denn oft erfährt das Unternehmen nicht, ob sich Anbieter und Interessent einig geworden sind. Der eigentliche Verkauf findet zudem oft außerhalb der Plattform statt. Von all diesen „klassischen“ und sehr häufigen Kleinanzeigen-Verkäufen, etwa Abholung mit Barzahlung, weiß die Plattform also nichts - und kann diese deshalb auch nicht an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Zahl der aufgegebenen Anzeigen spielt auch keine Rolle.

Werden die Zahlungen über die Plattform abgewickelt, insbesondere im Zuge von „Sicher bezahlen“, muss auch Kleinanzeigen diese übermitteln, wenn die genannten Grenzwerte überschritten sind. Nutzer finden eine Übersicht aller relevanten Transaktionen in ihrem Profil beim Zahlungsdienstleister OPP, so Kleinanzeigen. Antworten zu häufig gestellten Fragen findest Du bei Kleinanzeigen auf dieser Seite.

Kommst Du bei Kleinanzeigen über die Meldeschwelle, sollst Du eine Kopie der an die Finanzbehörden übermittelteten Daten erhalten.


--
Michael
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009
22.12.2025, 20:15 Uhr
RP



Michael und Bert

Das Robotron Forum kommt sicher nie zu einer Melde Plicht, ist aber von der Auskunft Plicht, bei einer Personenbezogenen Anfrage zu einen registrierten Mitglied, von der Finanzbehörde nicht befreit.

Das führ sicher auf allen Foren zur zusätzlichen Speicherung von Personen bezogenen Daten wie bei einer Registrierung bei ebay oder Kleinanzeigen.


Rolf
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010
22.12.2025, 20:50 Uhr
Tuermer



Rolf,

mir ist nicht klar, welchen Hintergrund Deine Einlassungen hier haben. Mir ist aber die Zeit zu schade, für solcherart fruchtlosen Dispute. Damit bin ich aus dieser Diskussion raus.

Ich wünsche allen schöne Weihnachten und Feiertage.
--
Michael
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