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Robotrontechnik-Forum » Diskussionen über das Forum und robotrontechnik.de » Der Flohmarkt als Verkaufsplattform » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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21.12.2025, 23:23 Uhr
RP



"Nein, ich frage keine KI. Der normale Menschenverstand ist vielfach äußerst hilfreich.

Es gibt beim Betreiber keinen Geldwerten Vorteil, eher Kosten. Wenn Du so mit Paragraphen herunwirfst, beachte dann bitte auch den Verdacht der "Rechtsberatung" den Du hier tätigst und dieser kann dann tatsächlich kritisch für den Betreiber werden.
--
Michael"

Ich versuche dir in einem neuen Thema zu antworten, der Flohmarkt sollte uns doch noch lange im Forum erhalten bleiben.

Der normale Menschenverstand und Gesetze der EU und BRD sind selten in Einklang zu verstehen.

Eine Diskussion über die gesetzlichen Grundlagen des Forums und Rechtsberatung sind völlig verschiedene Dinge.

Das Steuertransparenzgesetz PStTG von 2022 hat rechtlich die Foren mit Flohmarkt in denen der pivate und gewerbliche Verkauf ermöglicht wird mit ebay, Kleinanzeige usw gleichgesetzt.

Bei der Anmeldung im Forum müssten jetzt die gleichen Daten von den Mitgliedern wie bei einer Anmeldung als Verkäufer auf einer Verkaufsplattform erfast und die Aktivitäten gespeichert werden.

Ich glaube nicht das das im Interesse von den Mitgliedern ist.

Bis 2024 war es unwahrscheinlich das die Finanzbehörde derartige Aktivitäten hier gefunden hat, seit 2025 ist es sicher das eine KI das für das Finanzministerium erledigt.

Da kann sich Rüdiger Gedanken machen ob er auf Post vom Finanzministerium warten möchte, oder wir mit ihn eine Lösung finden ohne auf den Flohmarkt zu verzichten.

Rolf

Dieser Beitrag wurde am 21.12.2025 um 23:26 Uhr von RP editiert.
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Heute, 05:37 Uhr
KK

Avatar von KK


Zitat:
RP schrieb
Das Steuertransparenzgesetz PStTG von 2022 hat rechtlich die Foren mit Flohmarkt in denen der pivate und gewerbliche Verkauf ermöglicht wird mit ebay, Kleinanzeige usw gleichgesetzt.



Mit juristischem Laienverständnis gelesen, ergibt sich das für mich nicht. Der Flohmarkt ermöglicht nur die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer, nicht aber die Möglichkeit des direkten Vertragsabschlusses. Auch kann der Betreiber nicht feststellen, ob es zu einem Vertragsabschluß gekommen ist. Sehen andere auch so:

https://www.genoverband.de/newsroom/blog/grundsatzblog/plattformen-steuertransparenzgesetz-wer-von-der-neuen-meldepflicht-betroffen-ist/

"Eine Meldung des Anbieters hat gemeinhin nur zu erfolgen, wenn der Vertragsabschluss direkt auf der Plattform vollzogen werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Plattformbetreiber lediglich als Zwischenhändler fungiert. Die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem Geschäftsabschluss (z. B. durch ein digitales „schwarzes Brett“) ist daher nicht meldepflichtig."

Schau mal rüber ins µcnet. Dort gibt es einige User, die man schon als Powerseller betiteln darf und die 100pro gewerblichen Hintergrund haben. Wenn Handlungsbedarf bestünde, wäre das Marktforum dort längst geschlossen.
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