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Robotrontechnik-Forum » Diskussionen über das Forum und robotrontechnik.de » Bilder einer Ausstellung (diesmal nicht von Mussorgski) » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
06.09.2010, 18:44 Uhr
Rüdiger
Administrator


Mir wurde zugetragen, dass es einen Museumschef gibt, der Unmut darüber äußert, dass auf Robotrontechnik.de Geräte gezeigt werden, die ein Besucher in "seiner" Ausstellung fotografiert hat. Weiß jemand, wie da die rechtliche Lage ist?
--
Kernel panic: Out of swap space.

Dieser Beitrag wurde am 06.09.2010 um 18:46 Uhr von Rüdiger editiert.
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001
06.09.2010, 18:54 Uhr
Mobby5



Das wäre meine Meinung dazu:
Wenn seine Ausstellung öffentlich ist (war) und bei der Ausstellung nirgendwo sichtbar erkennbar ist (war), dass keine Bilder gemacht werden dürfen oder keine Bilder veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen hat er Pech gehabt. Das "war" in Klammern deutet auf den Zeitpunkt der Erstellung der Bilder hin.
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden

Dieser Beitrag wurde am 06.09.2010 um 18:56 Uhr von Mobby5 editiert.
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002
06.09.2010, 19:50 Uhr
BobCat

Avatar von BobCat

Wenn es sich um eine öffentliche Ausstellung handelte und fotografieren nicht ausdrücklich verboten war und er selbst diese Fotos nicht gemacht hat, was will er denn ?? Es geht doch nicht um Perönlichkeitsrechte oder ist da der Hausmeister irgendwo mit drauf ? Den müßte man unkenntlich machen. Bei manchen Ausstellung muß man zum fotografieren extra etwas löhnen. Urhebrrechte am Bild liegen aber immer beim "Künstler", bzw. beim Macher.

Hier gibt etwas zum Hirnverrenken:

http://www.fotorecht.de/

http://www.fotorecht.de/publikationen/fotourheberrecht.html

gruß
götz


P.S.:
Pictures at an Exhibition, "Bilder einer Auststellung" gibbets auch von Emerson, Lake and Palmer. Die absolute Hammergruppe !

http://de.wikipedia.org/wiki/Pictures_at_an_Exhibition_(Emerson,_Lake_%26_Palmer)

Dieser Beitrag wurde am 06.09.2010 um 19:57 Uhr von BobCat editiert.
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003
06.09.2010, 20:53 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard

Stimmt, es gibt so etwas wie Allgemeingut, das ohne jemanden fragen zu müssen, fotografiert (und veröffentlicht) werden darf.
--
... und schalten Sie uns bitte wieder ein. Gleiche Stelle, gleiche Welle !!!!!
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004
06.09.2010, 22:11 Uhr
jmueller




Zitat:
Stimmt, es gibt so etwas wie Allgemeingut, das ohne jemanden fragen zu müssen, fotografiert (und veröffentlicht) werden darf.

Bilder in einem Museum fallen da aber nicht darunter.

Fotos kann man ungefragt machen und veröffentlichen,
wenn das Objekt barrierefrei erreichbar (also öffentlich zugänglich) ist
und keine Persönlichkeitsrechte oder Sicherheitsinteressen
(z.B. militärische Objekte) verletzt werden
Ein Museum fällt nicht unter öffentlich zugänglich,
da man das Innere i.d.R. nicht von der Straße aus fotografieren kann.

Also muss man folgende Rechte beachten:
Urheberrecht, Hausrecht, Eigentumsrechte.

Urheberrechte kann der Museumchef kaum gelten machen,
es sei denn, man würde die Ausstellung als ganzes fotografieren
und so den Focus auf die Ausstellung und nicht auf das einzelne Exponat legen.

Hausrecht: Ja, der Museumschef kann bestimmen,
ob und was in seinem Museum fotografiert werden darf
und ob die Bilder veröffentlciht werden dürfen.
Da ist die Frage: Gab es eine entsprechende Regelung
zum Zeitpunkt des Fotografierens?

Eigentumsrechte: Nun ja, vielleicht gibt es da etwas,
dass durch ein Foto verletzt wird, aber so richtig fällt mir nichts ein.
Das abgelichtete Objekt wird ja weder beschädigt, im Wert gemindert,
dem dem Eigentümer entzogen oder sonst was.
Ich wüsste also nicht, wo der gesetzliche Schutz des Eigentums
durch ein Foto durchbrochen wird.

Ich denke, wenn das Fotografieren nicht verboten war,
dürfte der Museumschef es schwer haben, dagegen vorzugehen.

Aber: neben der rechtlichen gibt es ja auch noch eine emotionale Seite.
Manche Leute wollen aus Anstand einfach gefragt werden.
Je nachdem wie die Unmutsäußerung aussah,
ist vielleicht die Flucht nach vorn die Beste:
Kontakt aufnehmen, Situation erklären und höflich fragen,
ob da Einwände bestehen.
Möglicherweise ist der Grund des Unmuts einfach nur der,
dass das Museum unter dem Bild nicht erwähnt ist.

Jens
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005
07.09.2010, 08:52 Uhr
BobCat

Avatar von BobCat

@ Rüdiger

... kauf das Bild doch einfach vom Ersteller für 1,-€ ab und fertig. Die Bildrechte liegen dann bei dir. (Notfalls Zeugen o. Kaufvertrag nicht vergessen)

Dieser Beitrag wurde am 07.09.2010 um 08:53 Uhr von BobCat editiert.
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006
07.09.2010, 09:34 Uhr
jmueller



@BobCat:

Das Problem ist doch nicht, dass der Fotograf rummosert,
sondern der Museumschef, weil das Bild evtl. illegal entstanden ist.
Das kannst du dann auch nicht durch Abkaufen vom Fotografen legalisieren.

Da es sich nicht um Kunstgegenstände handelt,
die nur in diesem einen Museum angeschaut werden können,
und deshalb Fotos nicht erwünscht sind,
kann ich mir eigentlich nur vorstellen, dass dem Museumschef der Fakt misfällt,
dass sein Museum in der Bildunterschrift nicht erwähnt ist
und er sich deshalb emotional etwas "ausgenutzt" fühlt.

Bei meinen Emulatorprojekten versuche ich auch immer
die Autoren der jeweiligen Software, die ich iin den Emulator integriere,
um Erlaubnis zu fragen (sofern ich den Kontakt dazu habe),
und habe bisher immer nur positive Rückmeldungen erhalten,
machmal mit dem (für mich selbstverständlichen) Hinweis,
irgendwo den Autor anzugeben.
Ich glaube, der Museumschef will einfach nur ein bischen "Werbung"
für sein Museum auf der RT-Homepage sehen
(was ich ehrlich gesagt auch verstehen kann).

Rüdiger, ich kann dir dehalb nur empfehlen,
nimm Kontakt auf, erkläre, dass dir die Art der Entstehung der Fotos nicht bekannt war,
und das du eine einvernehmliche Lösung anstrebst.
Ich glaube nicht, dass die Antwort darauf ein Verbot oder gar eine Klage sein wird.
Wenn es nämlich rechtlich wirklich schlimm wäre,
hättest du wahrscheinlich schon längst eine Abmahnung erhalten.

Jens
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007
07.09.2010, 10:22 Uhr
BobCat

Avatar von BobCat


Zitat:
Das Problem ist doch nicht, dass der Fotograf rummosert,
sondern der Museumschef, weil das Bild evtl. illegal entstanden ist.
Das kannst du dann auch nicht durch Abkaufen vom Fotografen legalisieren.

Das ist richtig aber der Museumsfritze muß sich rechtlich, dann erst mit dem Künstler auseinandersetzen. ... und wenn er dann noch für sein Museum öffentl. Gelder verwendet hat ...
Bilder (wenn nicht ausdr. verboten), Broschüren, Werbung usw., die öffentlich ausliegen dürfen von Jedem weiterverwendet werden. Auch ohne weitere Angaben. (Auch Buch- u. Zeitschrifteneinbände und Inhaltsverzeichnisse)


Zitat:
Ich glaube, der Museumschef will einfach nur ein bischen "Werbung"
für sein Museum auf der RT-Homepage sehen. (was ich ehrlich gesagt auch verstehen kann).

Da hast du wahr Nachfragen und ein kleiner Hinweis schafft Unmut aus dem Weg und sollte Ehrensache sein. Bei über einer Mio. Besuchern dieser Seite kann ich den Museumswächter auch verstehen.

grus
götz

Dieser Beitrag wurde am 07.09.2010 um 23:35 Uhr von BobCat editiert.
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