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Robotrontechnik-Forum » Sonstiges » DIN EN 50107 » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
29.03.2019, 19:28 Uhr
Julek



Hallo zusammen,

hat jemand zufällig Zugriff auf diese DIN? Leuchtröhrengeräte und Leuchtröhrenanlagen mit einer Leerlaufspannung über 1 kV.

Ich möchte da mal was nachlesen.

Viele Grüße
André
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001
02.04.2019, 10:23 Uhr
hjs



Hast Du was gekriegt oder suchst Du noch?

MfG
hjs
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002
02.04.2019, 20:14 Uhr
Julek



Noch nicht. Eigentlich will ich ja bloß erst mal wissen, ob da was über die Dimensionierung der Hochspannungstrafos für solche Anlagen drin steht.

Viele Grüße
André

PS: Ich frage mich, warum in diesem Staat alles Geld kosten muss.
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003
02.04.2019, 21:35 Uhr
Rolli



Das ist im Kapitalismus nun mal so. Geld regiert die Welt
(nachzulesen im "Das Kapital" von Karl Marx)
--
Wer Phantasie hat, ist noch lange kein Phantast
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004
03.04.2019, 10:04 Uhr
Besserwisser

Avatar von Besserwisser


Zitat:
Julek schrieb
Ich frage mich, warum in diesem Staat alles Geld kosten muss.



Was nix kostet wird so behandelt/beurteilt, als wäre es nix wert.

Dieser Beitrag wurde am 03.04.2019 um 10:05 Uhr von Besserwisser editiert.
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005
03.04.2019, 17:35 Uhr
hjs



Dass der Beuth seine DINs nicht wie den Wachturm verteilt, ist schon klar.
Aber zehn Euro pro Seite ist Wucher.

@André: Ich kenne die Schublade, aus der man sowas zieht.
Allerdings muss ich einen Kollegen dafür anbetteln.
Den hab ich heute nicht erreichen können.
Ich bleibe dran.

MfG
hjs



Edit: Ich sah gerade https://www.beuth.de/de/norm/din-en-12586/137339628
Wie Unfälle, die nie geschehen sind, verhindert werden können.

Dieser Beitrag wurde am 03.04.2019 um 17:52 Uhr von hjs editiert.
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006
04.04.2019, 09:45 Uhr
P.S.



Der eigentliche Skandal ist, dass der besagte Verlag eine Monopolstellung für ganz Europa hat und somit die gefefferten Preise diktieren kann. Als ich Ende der 1990er noch im Arbeitprozess war, hatte einer meiner AG (IngBüro) ein Abo bei Beuth - zu einem Schweinepreis von einigen 10.000! Weil man eben vorher nicht wissen konnte was drin steht, sich aber immer auf die gültigen DIN/Richtlinien beziehen mußte.
Kopien dieser Dokumente anzufertigen - auch für den Eigenbedarf ist streng verboten! Da sind die vom Rechte-Inhaber beauftragten Abmahnanwälte sehr hinterher ...
Ich möchte mal wissen, wie Studenten heutzutage ohne solche Quellen umfassend lernen sollen. Zu meiner Umschulzeit Anfang der 1990er war das zwar auch schon verboten, aber mein Dozent nahm das nicht so genau - vielleicht auch, weil es damals noch nicht so richtig Internet und somit auch keine Abmahnanwaltmafia gab ...

Deshalb auch das hier:

Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! -
Wissen ist Macht, wer nur glaubt, der weiß gar nichts! -
Jedoch - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! -
Gegen die Ausgrenzung von Unwissenden und für ein liberalisiertes Urheberrecht!
PS

Dieser Beitrag wurde am 04.04.2019 um 09:47 Uhr von P.S. editiert.
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007
04.04.2019, 19:46 Uhr
hjs



Erstmal: Für Studenten ist theoretisch bestens gesorgt. Die müssen jeweils lediglich eine gefühlt 100-seitige Verpflichtungserklärung akzeptiern und könnten sich dann den ganzen Kram reinziehen. Allerdings bin ich mir nicht ganz so sicher, ob das dann drei oder vier Personen sind, die das irgendwie tangiert.

Der Beuth ist nicht nur gierig, sondern auch faul.
Offensichtlich unternimmt man dort überhaupt keine Anstrengungen,
damit irgendwann mal alles in digitaler Fassung vorliegt.
Die Schnullerkettenverordnung oder auch eine DIN über die ordnungsgemäße Lagerung von nicht näher bezeichneten Erzeugnissen aus Gummi sind ohne Weiteres im Volltext zu kriegen. Beim praktischen Ingenieurswissen befindet man sich aber noch in der analogen Steinzeit.

Hätte gern geholfen
hjs
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008
05.04.2019, 11:56 Uhr
P.S.



@hjs <007>
Da muss ich Dir widersprechen. das besagte Abo galt nicht für's Papier, sondern nur für die bereits online gestellten Dokumente - und das war Ende der 1990er bereits eine ganze Menge - nur in meiner damaligen Branche HLS. Ich habe tagelang die Dokumente "runtergezogen" und auf dem Firmenserver gespeichert (was eigentlich auch verboten war/ist).

Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! -
Wissen ist Macht, wer nur glaubt, der weiß gar nichts! -
Jedoch - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! -
Gegen die Ausgrenzung von Unwissenden und für ein liberalisiertes Urheberrecht!
PS
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009
05.04.2019, 17:45 Uhr
hjs



Ich sehe da keinen Widerspruch.
Es gibt nach meiner Erkenntnis zwei Arten von online gestellten Dokumenten:

Einerseits sind da die reinen Datensätze, die Bibliotheken eben für die Recherche verwenden. Also eine genaue Beschreibung des eigentlichen Dokuments. Das ist schon mal ziemlich umfangreich. Aber ohne den eigentlichen Inhalt.

Andererseits gibt es - manchmal - die Option "Volltext". Da kommt dann das, was unsereins tatsächlich haben will. Was unsere Branche betrifft, sehr lückenhaft.

Ich will kein Verzeichnis von Inhaltsbeschreibungen, sondern ich will die Inhalte.
Genau dort hapert's. Ein dermaßen reiches Unternehmen kriegt es einfach nicht auf die Reihe, den Kram zu digitalisieren.

MfG
hjs
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