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Autor Thread - Seiten: -1-
000
17.03.2017, 00:46 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard

Hallo, werte Gemeinde!



Ich wollte nur mitteilen, dass ich aufgrund eines verbrecherischen Anschlags wohl meine gesamte Sammlung (Umfang mehrere tausend Seiten Papier, Tonträger, Datenträger etc. sowie über 10.000 Stück Geräte und Röhren) verloren habe. Leider sieht es in diesem so genannten "Rechtsstaat" wohl eher so aus, dass der Täter noch einen Orden bekommen wird, und ich wieder einmal nachweisen muss, mein Eigentum jemals besessen zu haben.

Mit etwas Glück wird es wohl gelingen, diesen Schaden einzuklagen, aber ich mache mir da wenig Hoffnung.

Ein paar Stücke habe ich wenigstens retten können, aber das ist nicht einmal ein Prozent des früheren Umfangs. Der größte Verlust ist dabei das Archiv.


mit Gruß



Radioreinhard
--
... und schalten Sie uns bitte wieder ein. Gleiche Stelle, gleiche Welle !!!!!

Dieser Beitrag wurde am 17.03.2017 um 00:47 Uhr von Radioreinhard editiert.
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001
17.03.2017, 06:46 Uhr
runni



Beileid, aber Du willst uns doch nicht erzählen das Du bestohlen wurdest, oder? Also hat Jemand Dein Lager geräumt und alles vernichtet? Ohne die Umstände zu kennen schwer ein zu ordnen. Ich hab schon erlebt wie durch Untätigkeit der Mieter Lager geräumt wurden, es ist immer gut einen "Bombensicheren" Lagerplatz zu haben, und ggf. vor einem möglichen Schaden das Lager zu räumen.

Grüße,
RN
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002
17.03.2017, 09:42 Uhr
hellas



Wie, alles weg??
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003
17.03.2017, 10:47 Uhr
robbi
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Avatar von robbi

Sieht nach "Brandsanierung" aus.
Habe einen Brand selbst erlebt, wie ein Neueigentümer einen denkmalgeschützten Gasthof abbrennen ließ. Danach mußte er keine Auflagen mehr einhalten.
--
Schreib wie du quatschst, dann schreibst du schlecht.
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004
17.03.2017, 12:33 Uhr
ROBOTROONIE



geht also um das "Schloss?" Mietschulden?
Dass Du die Lichtpausmaschine (Bigraph Diazomat) von mir geschenkt bekommen hast, kann ich jederzeit bestätigen.
--
- Meine Posts werden zu 100% aus recycelten Bits erstellt -
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005
18.03.2017, 06:33 Uhr
constanze czech

Avatar von constanze czech

Gibts da irgendwo mehr Infos zu? Klingt übelst.
--
biete 3-Raum-Computer 96m², Dusche, WC, Zentralheizung, Ferritkerngrill...(nicht ganz) ruhige Wohnlage....zum Zeitwert...
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006
18.03.2017, 22:31 Uhr
Thomas



Bevor wir hier weiter ins Blaue herumrätseln müssen, sollte sich Herr Radioreinhard mal ausführlicher und vor allem deutlicher äußern.
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007
18.03.2017, 22:40 Uhr
edbru



hat er sich jemals geäußert was seine wichtige Sammlung angeht?
Kennt die einer?
Sein Schloß!?

War dort schon mal jemand?

Wo ist sein Schloss?

immer nur Fragen...

....
--
ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
Es ist nur schön wenn ich es habe.
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008
19.03.2017, 07:11 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard

Also, wie sicher einige wissen, befindet (oder befand) sich meine Sammlung im Schloss Heringen bei Nordhausen. Nun hat aber der Eigentümer beschlossen, das Gebäude anderweitig zu nutzen und mich vor die Wahl gestellt: entweder ich schafffe es, in 3 Monaten eine Lagerhalle zu kaufen oder zu mieten, oder die ganze Sammlung geht in den Sperrmüll. Ich weiß nun nicht, ob ich aussehe wie Rockefeller, jedenfalls bin ich nicht in der Verfassung, jeden Monat ein paar tausend Euro für Mieten abzudrücken.
Die Aberkennung des Denkmalsschutzes hat der Bürgermeister der Stadt betrieben, und daraufhin einen Rechtsanwalt mit der Räumung beauftragt. Die ganze Aktion war in jedem Fall rechtswidrig.
Na schön, muss ich halt auf Schadensersatz klagen, und ich gehe davon aus, dass dieser Rechtsanwalt, der in seiner hervorragenden Bildung alles was Historisch ist als "Müll" bezeichnet, sich das finanziell leisten kann. Wenn er nicht genug Kleingeld hat, ist das nicht mein Problem, dann weiß er wenigstens, wie sich das anfühlt, über Jahre oder Jahrzehnte verschuldet zu sein.
Leider kann ich nun diverse Bilder oder Unterlagen nicht mehr liefern, weil es in diesem Land bekanntlich keine Archivgesetze gibt. Sollte es solche Gesetze geben, dann hat dieser "Anwalt" keine Kenntnis davon. Und ich denke, dass ein so genannter "Rechtsanwalt" der Gesetze nicht kennt, den falschen Job hat. Nun gut, wenn alles so klappt, wie ich mir das vorstelle, dann ist der in Kürze seine Lizenz los, und wird für sein Geld einer ehrlichen Arbeit nachgehen müssen.


In diesem Sinne, solong.
--
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009
19.03.2017, 08:39 Uhr
RP



"In diesem Sinne,"
Träume weiter Reinhard, eine Kündigung mit 3 Monaten ist rechtens und die Räumungskosten mit Entsorgung kann er dir auch noch in Rechnung stellen.

Rolf
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010
19.03.2017, 09:33 Uhr
Mystic-X



@Radioreinhard hast du ernsthaft geglaubt das das ewig so geht das dein Gelumpe da kostenlos(?) eingelagert bleiben kann???

Da kannste gern ne Klage aufsetzen aber jeder halbwegs klar denkende Rechtsanwalt wird dir erklären das du da absolut keine Chance hast irgendwas zu unternehmen.
Das ist ne vollkommen normale Kündigungsfrist sicher wegen Eigenbedarf (o.Ä.) und dann hat man deinen Kram halt zwangsgeräumt.

Und so wichtig kann dir der Kram ja nicht gewesen sein sonst hättest du in den 3 Monaten das ja schonmal bekannt gegeben und dafür gesorgt das noch ein paar Leute da auftauchen und was retten!
--
Gruß
Markus
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011
19.03.2017, 10:12 Uhr
McSnoop



Hmmm alles etwas komisch.

1. Klar darf man Eigenbedarf geltend machen, dazu setzt man dem Mieter eine Frist, scheinbar erfolgt.
2. Verstreicht diese Frist darf man alledings nicht sofort die Sachen des Mieters anfingern, schon garnicht auf den Sperrmüll beräumen. Dafür gibt es rechtliche Schritte die eingehalten werden müssen.
3. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, mit Widerspruch, Amtsgericht etc. können da schon einige Wochen ins Land gehen, darf mit gültigem Titel geräumt werden.

ABER

Auch dann darf das Hab und Gut NICHT auf den Sperrmüll, es muss eingelagert werden. In der Regel erfolgt das in großen Containern. Die Kosten DAFÜR werden i.d.R. dem Mieter in Rechnung gestellt.

Erst nach erneuter Fristsetzung von ca. 2 Monaten DARF dann der Container als Ganzes zum Müll.

Die Kosten für all das kann der Vermieter einklagen.
--
Das Lernen verhält sich wie das Betreten eines dunklen Raumes. Man geht hinein, stößt überall an und nach einer gewissen Zeit schafft man es sich im Dunklen zu orientieren. Irgendwann findet man endlich den Lichtschalter, betätigt ihn, hält inne und geht in den nächsten dunklen Raum.
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012
19.03.2017, 10:51 Uhr
constanze czech

Avatar von constanze czech

Ich kenne das mit mehreren Mahnungen und einem Prozedere, was sich gut 1 Jahr hinzieht, bevor sie ernsthaft handgreiflich werden. Ein Hobbykollege aus dem Raum Dresden bescäftigt sich seit Jahren intensiv mit der Thematik. Nichts desto trotz eine sehr unangenehme Situation.
--
biete 3-Raum-Computer 96m², Dusche, WC, Zentralheizung, Ferritkerngrill...(nicht ganz) ruhige Wohnlage....zum Zeitwert...
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013
19.03.2017, 11:00 Uhr
RP



Das ist ja alles richtig, aber keiner kennt die Verträge die Reinhard mit den Eigentümer hatte. Es ist alles Spekulation.
Ich hatte schon mehrfach Gegenstände an Städtische Museum als Dauerleihgabe überlassen, nach Beendigung der Ausstellung sind die Gegenstände in einer Frist von 14 Tagen abzuholen, oder ein verbindlicher Abholtermin den Aussteller mitzuteilen sonst erfolgt die Entsorgung, die Kosten übernimmt der Aussteller.
Für die Zeit der Überlassung wurde eine Versicherungssumme vereinbart.

Rolf

Bei Mietverträgen mit Mietzins gibt es klare Regelungen im BGB
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014
19.03.2017, 12:09 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
ROBOTROONIE schrieb
geht also um das "Schloss?" Mietschulden?
Dass Du die Lichtpausmaschine (Bigraph Diazomat) von mir geschenkt bekommen hast, kann ich jederzeit bestätigen.



Nö, keine Mietschulden. Soll nur anderweitig genutzt werden.
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015
19.03.2017, 12:11 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
RP schrieb
"In diesem Sinne,"
Träume weiter Reinhard, eine Kündigung mit 3 Monaten ist rechtens und die Räumungskosten mit Entsorgung kann er dir auch noch in Rechnung stellen.

Rolf



kann er machen, muss aber in jedem Fall Schadensersatz berappen. Und das kann er nicht bezahlen. Eine Genugtuung ist es jedenfalls, dass sich dieser Gurkenhals mit den schweren Kisten alleine abbuckeln musste. Das hätte ich sehen möchten, wie der sich damit rumquält. So hat er wenigstens einmal in seinem Leben gearbeitet.
--
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016
19.03.2017, 12:13 Uhr
felge1966



Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg
--
http://felgentreu.spdns.org/bilder/jacob120.gif
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017
19.03.2017, 12:13 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
McSnoop schrieb
Hmmm alles etwas komisch.

1. Klar darf man Eigenbedarf geltend machen, dazu setzt man dem Mieter eine Frist, scheinbar erfolgt.
2. Verstreicht diese Frist darf man alledings nicht sofort die Sachen des Mieters anfingern, schon garnicht auf den Sperrmüll beräumen. Dafür gibt es rechtliche Schritte die eingehalten werden müssen.
3. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, mit Widerspruch, Amtsgericht etc. können da schon einige Wochen ins Land gehen, darf mit gültigem Titel geräumt werden.

ABER

Auch dann darf das Hab und Gut NICHT auf den Sperrmüll, es muss eingelagert werden. In der Regel erfolgt das in großen Containern. Die Kosten DAFÜR werden i.d.R. dem Mieter in Rechnung gestellt.

Erst nach erneuter Fristsetzung von ca. 2 Monaten DARF dann der Container als Ganzes zum Müll.

Die Kosten für all das kann der Vermieter einklagen.


So sieht das aus. Wenn einer ohne jegliche rechtliche Basis einfach so daruflos entsorgt, dann ist das wohl schon eher ein Fall für den Staatsanwalt.
--
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018
19.03.2017, 12:16 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
felge1966 schrieb
Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg



Kann sein, aber ohne einen Schrieb vom Gericht, der mich zur Räumung verpflichtet, hat auch der beste "Räumungsbeauftragte" keine rechtliche Basis und handelt illegal.
--
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019
19.03.2017, 12:18 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
felge1966 schrieb
Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg



Kann sein, aber ohne einen Schrieb vom Gericht, der mich zur Räumung verpflichtet, hat auch der beste "Räumungsbeauftragte" keine rechtliche Basis und handelt illegal.
zumal dieser Gurkenhals die großen Quecksilberröhren einfach zerdeppert hat. Das darin enthaltene Quecksilber hätte locker ausgereicht, um eine Kleinstadt auszurotten. Da wären wir also bei versuchtem Massenmord....
(warum kotzt mich die jämmerlich-lausige Bildung der so genannten "Intelligenzelite" nur so an?)


--
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020
19.03.2017, 12:33 Uhr
Enrico
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Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
felge1966 schrieb
Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg



Kann sein, aber ohne einen Schrieb vom Gericht, der mich zur Räumung verpflichtet, hat auch der beste "Räumungsbeauftragte" keine rechtliche Basis und handelt illegal.
zumal dieser Gurkenhals die großen Quecksilberröhren einfach zerdeppert hat. Das darin enthaltene Quecksilber hätte locker ausgereicht, um eine Kleinstadt auszurotten. Da wären wir also bei versuchtem Massenmord....
(warum kotzt mich die jämmerlich-lausige Bildung der so genannten "Intelligenzelite" nur so an?)




Geh zur Polizei.
--
MFG
Enrico
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021
19.03.2017, 12:51 Uhr
Micha

Avatar von Micha

000 vermittelte den ursprünglichen Eindruck, daß die ganze Sammlung verwüstet worden war, durch Brand, Vandalismus, was weiß ich.

Das wär wirklich furchtbar gewesen. Bin froh daß das nicht so war.

Inzwischen lichtet sich der Nebel: es geht um Besitzverhältnisse, es geht um Geld. Radioreinhard (bitte nimm mir das nicht übel) ist bisher als Trittbrettfahrer mit "seiner eigenen" Sammlung beim Grafen von Blackwhite Castle mitgefahren.

Ich erinner mich - vor paar Jahren gab es den "Erfurter Radio-Krieg" den Radio-Reinhard damals gewonnen hat, dank seines großzügigen Grafen.

meine Empfehlung: über den eigenen Schatten springen, den Streit von damals begraben und das ganze Zeugs an die technische Sammlung übergeben!
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022
19.03.2017, 14:06 Uhr
hellas



Die Sammlung scheint ja wohl nicht mehr zu existieren. Darum geht es ja...Schadenersatzforderung steht als Schlagwort im Raum...
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023
19.03.2017, 17:42 Uhr
constanze czech

Avatar von constanze czech

Durch die Übergabe an ein größeres Museum oder die/eine technische Sammlung muß der Erhalt der Technik nicht unbedingt gesichert sein. Spreche aus Erfahrung!
--
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024
19.03.2017, 22:24 Uhr
Stephan Hloucal



Das Thüringer Museum für Elektrotechnik hatte Radioreinhard seinerzeit ein großzügiges Angebot unterbreitet, was die dauerhafte Sicherung der Sammlung bedeutet hätte. Leider hat er es aber ausgesachlagen und hier im Forum als "Radiokrieg" dargestellt. Schade, nun ist es wohl zu spät für die Sammlung.
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025
20.03.2017, 00:36 Uhr
Guido
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Avatar von Guido

Tja, das ist schade.
Allerdings sind drei Monate ja nun auch eine Zeit, in der man ja auch hier im Forum mal nach Ideen hätte fragen können.
Entweder mit einem Museum zusammenarbeiten oder zumindest eine trockene Halle für schmalen Taler hätte sich finden lassen.
Und vor diesen drei Monaten waren doch sicher auch schon Zeichen vom Eigentümer übermittelt worden....
In meinen gut 26 vergangenen Dienstjahren habe ich dutzende male erlebt, dass Leute mit ihren Problemen erst gekommen sind, als schon wirklich die aller letzte Frist verstrichen war.
Warum raffen sich viele Menschen nie früher auf?

Irritierte Grüße
Guido
--
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
Erstens durch Nachdenken: Das ist der edelste.
Zweitens durch Nachahmen: Das ist der leichteste.
Drittens durch Erfahrung: Das ist der bitterste.
Konfuzius

Wer immun gegen ein Minimum an Aluminium ist, der hat eine Aluminiumminimumimmunitität.
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026
20.03.2017, 10:37 Uhr
Günter



Ich habe das gleiche Problem gehabt. Meine Garagen wurden abgerissen, aber ich habe mich rechtzeitig darum bemüht einen anderen Platz zu finden. Das das gerade in unserem Museum war ist reiner Zufall gewesen.

Günter
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027
20.03.2017, 11:21 Uhr
felge1966



Genau deshalb war ja auch die Frage, was er in den drei Monaten unternommen hat. Aussitzen ist da auf jeden Fall der falsche Weg, denn "Eigentum verpflichtet". Wenn Günter gewartet hätte, bis der Bagger durch war, wären auch alle Möglichkeiten vorbei gewesen. Zumal die Wertfrage ja auch subjektiv ist. Wenn ein Gutachter den Wert von Reinhards Sammlung auf Basis von Fotos bewertet, kommt im Nachgang garantiert eine negative Summe (Entsorgungskosten) raus. Daher hätte von ihm vorher etwas unternommen werden müssen.

Gruß Jörg
--
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028
20.03.2017, 14:46 Uhr
hjs




Zitat:
Radioreinhard schrieb über 10.000 Stück Geräte und Röhren) verloren habe.


Wenn Du wieder sammeln willst, dann spende ich Dir einen EO1/76Ta, einen M2746 einen PG2, einen 2039 und drei Eimer voll Röhren.
Konsumgüter gibt's hier: http://sbs-deko.de/homesite/index.php

MfG
hjs
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029
21.03.2017, 05:38 Uhr
frank_w




Zitat:
Radioreinhard schrieb
Hallo, werte Gemeinde!



Ich wollte nur mitteilen, dass ich aufgrund eines verbrecherischen Anschlags wohl meine gesamte Sammlung (Umfang mehrere tausend Seiten Papier, Tonträger, Datenträger etc. sowie über 10.000 Stück Geräte und Röhren) verloren habe. Leider sieht es in diesem so genannten "Rechtsstaat" wohl eher so aus, dass der Täter noch einen Orden bekommen wird, und ich wieder einmal nachweisen muss, mein Eigentum jemals besessen zu haben.

Mit etwas Glück wird es wohl gelingen, diesen Schaden einzuklagen, aber ich mache mir da wenig Hoffnung.

Ein paar Stücke habe ich wenigstens retten können, aber das ist nicht einmal ein Prozent des früheren Umfangs. Der größte Verlust ist dabei das Archiv.


mit Gruß



Radioreinhard



Kannst du was retten

Gruß Frank
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030
29.03.2017, 14:36 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Mystic-X schrieb
@Radioreinhard hast du ernsthaft geglaubt das das ewig so geht das dein Gelumpe da kostenlos(?) eingelagert bleiben kann???

Da kannste gern ne Klage aufsetzen aber jeder halbwegs klar denkende Rechtsanwalt wird dir erklären das du da absolut keine Chance hast irgendwas zu unternehmen.
Das ist ne vollkommen normale Kündigungsfrist sicher wegen Eigenbedarf (o.Ä.) und dann hat man deinen Kram halt zwangsgeräumt.

Und so wichtig kann dir der Kram ja nicht gewesen sein sonst hättest du in den 3 Monaten das ja schonmal bekannt gegeben und dafür gesorgt das noch ein paar Leute da auftauchen und was retten!



Deine Ausführungen klingen plausibel. Du hast aber einen Faktor vergessen: Es war dennoch Kulturgut. Die sinnlose Zerstörung von Kulturgütern gilt in diesem Land als Kulturvandalismus, laut Strafrecht ist das sogar ein Verbrechen gegen die Menschheit (Wikipedia). Also ist es mir doch irgendwo möglich, juristisch gegen diese Art der Enteignung vorzugehen.
Der Anwalt kann aber schon mal seine Villa und seine Prollkarre verkaufen, denn wenn ich mit meiner Schadensersatzforderung durchkomme, ist der Gurkenhals für Jahre (oder gar Jahrzehnte) verschuldet.
--
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031
29.03.2017, 15:36 Uhr
Pollyplay



Naja, deine Argumentation in Ehren, aber bedenke bitte, dass du 3 Monate Zeit hattest, um das sog. Kulturgut in Sicherheit zu bringen.

Man wird dich fragen, weshalb du das nicht getan hast.
Schutzfähiges Kulturgut ist es m.E. dann, wenn wirklich nur noch ganz wenige Exemplare existieren.
Dies möchte man aber vorher nachweislich dem Anwalt und Co. bekannt gegeben haben.

Ich glaube an Vieles. Aber hierbei fehlt mir einfach der Glaube.

Dieser Beitrag wurde am 29.03.2017 um 16:02 Uhr von Pollyplay editiert.
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032
29.03.2017, 15:56 Uhr
ROBOTROONIE



sicher filtert jeder mit anderen Prioritäten
Aber worin siehst Du bei Dingen wie Steckernetzteilen (keine 10 Jahre alt) oder einer Verteilersteckdose das Kulturgut?

DSL-Splitter
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Zubehoer/Splitter.html

Tchibo-Lautsprecher
https://radioreinhard.lima-city.de/Allerlei-nebenbei/Etui.html

Nokia-Ladegerät
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Netz-Trafos/ACP-12E.html

Clatronic Radiorekorder
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Radiorecorder/SRR479.html

digitaler Anrufbeantworter
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Buerogeraete/808G.html

Faxgerät
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Buerogeraete/T-Concept.html

unbekanntes DDR-Steckernetzteil mit abgetrenntem Stecker
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Netz-Trafos/DDR-Netzteil.html

d-box
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Vorsetzer/d-Box.html



Dann viel Spaß mit Deiner Klage.
Bei Spedition Michel war das wohl erfolgreich - so dass genug Geld für den Anwalt da ist?
https://radioreinhard.lima-city.de/Diebstahl/Diebstahl.html
--
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033
29.03.2017, 20:13 Uhr
ggrohmann



Das ist schon eine seltsame Webseite. Hier https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Fernsehempfaenger/Colormat4510A.html beispielsweise rollt es mir die Zehennägel rauf und runter.

Der Colormat hat nur einen Tuner - nicht mehrere. "Noch ein Teil des Chassis" ist das Schaltnetzteil, wobei man einen Teil (das TR.Modul) nicht sieht. Eine Selenkaskade dürfe sich in keinem einzigen Colormat befunden haben. Das VK-Modul steckt nicht im Bedienteil, dort sitzt der NF-Verstärker. Der Serviceschalter ist tatsächlich einer - für die Sperrpunkteinstellung. Die Anschlußplatine für die Bildröhre enthält kein einziges aktives Bauelement - als Ansteuerung würde ich das auch nicht unbedingt bezeichnen.

Auch beim Colormat 4506 gehts lustig los. "Dieser Farbfernsehempfänger ist einer der ersten, die im neuen Aufbau daher kamen. Einer der ersten Vertreter der zweiten Farbfernsehgerätegeneration. Bereits mit Einplatinenchassis und Einbuchsen-Antenneneingang war sein Erscheinen fast eine kleine Sensation. Dazu kam das relativ große Bildformat und eine Inline-Bildröhre, die um 1980 erstmalig in der DDR zum Einsatz kamen."

Nach den Color 20+, den Chromat (1000er und 2000er) und den 3000ern ist das die 4. Generation der Farb-TV-Empfänger (wenn man die Chromat in einer Generation zusammenfaßt). Bereits die Chromat hatten eine einzelne Antennenbuchse. Was ein Einplatinenchassis sein soll, erschließt sich mir nicht, das sind Geräte in Modulbauweise, mit abgesetztem Bedienteil. Bereits im Chromat saßen mit Ausnahme des Netzteils alle Teile auf einer einzigen großen Chassisplatine - im Unterschied zum Color 20-22.

Der Colormat hatte nach den Radeberger Portables die zweitkleinste in der DDR in TVs verbaute Inline-Röhre. Zuvor hab es bereits die 3000er Colortron und Colorett, die beide größere Inline-Röhren enthielten, als der Colormat und tatsächlich etwa ab 1979 verkauft wurden.

Der Einstellschlüssel war übrigens beim Colormat 4506 nie dort untergebracht, es wurde bei diesem Gerät keiner benötigt. Nur bei den Fernbedienbaren Geräten steckte dort dieses rote Plastikteil.

Guido
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034
30.03.2017, 06:57 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
frank_w schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb
Hallo, werte Gemeinde!



Ich wollte nur mitteilen, dass ich aufgrund eines verbrecherischen Anschlags wohl meine gesamte Sammlung (Umfang mehrere tausend Seiten Papier, Tonträger, Datenträger etc. sowie über 10.000 Stück Geräte und Röhren) verloren habe. Leider sieht es in diesem so genannten "Rechtsstaat" wohl eher so aus, dass der Täter noch einen Orden bekommen wird, und ich wieder einmal nachweisen muss, mein Eigentum jemals besessen zu haben.

Mit etwas Glück wird es wohl gelingen, diesen Schaden einzuklagen, aber ich mache mir da wenig Hoffnung.

Ein paar Stücke habe ich wenigstens retten können, aber das ist nicht einmal ein Prozent des früheren Umfangs. Der größte Verlust ist dabei das Archiv.


mit Gruß



Radioreinhard



Kannst du was retten

Gruß Frank


Ein paar Stücke habe ich noch, es ist also nicht alles restlos weg, jedoch das Archiv ist flöten (weil es in diesem Land bekanntlich keine Archivgesetze gibt)
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035
30.03.2017, 07:17 Uhr
Enrico
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Es gibt aber die Staatsbibliothek.
--
MFG
Enrico
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036
05.04.2017, 17:28 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Mystic-X schrieb
@Radioreinhard hast du ernsthaft geglaubt das das ewig so geht das dein Gelumpe da kostenlos(?) eingelagert bleiben kann???

Da kannste gern ne Klage aufsetzen aber jeder halbwegs klar denkende Rechtsanwalt wird dir erklären das du da absolut keine Chance hast irgendwas zu unternehmen.
Das ist ne vollkommen normale Kündigungsfrist sicher wegen Eigenbedarf (o.Ä.) und dann hat man deinen Kram halt zwangsgeräumt.

Und so wichtig kann dir der Kram ja nicht gewesen sein sonst hättest du in den 3 Monaten das ja schonmal bekannt gegeben und dafür gesorgt das noch ein paar Leute da auftauchen und was retten!



"jeder halbwegs klar denkende Rechtsanwalt"
mag sein, abde die Gesetze gelten auch für Rechtsanwälte
--
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037
05.04.2017, 17:29 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
McSnoop schrieb
Hmmm alles etwas komisch.

1. Klar darf man Eigenbedarf geltend machen, dazu setzt man dem Mieter eine Frist, scheinbar erfolgt.
2. Verstreicht diese Frist darf man alledings nicht sofort die Sachen des Mieters anfingern, schon garnicht auf den Sperrmüll beräumen. Dafür gibt es rechtliche Schritte die eingehalten werden müssen.
3. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, mit Widerspruch, Amtsgericht etc. können da schon einige Wochen ins Land gehen, darf mit gültigem Titel geräumt werden.

ABER

Auch dann darf das Hab und Gut NICHT auf den Sperrmüll, es muss eingelagert werden. In der Regel erfolgt das in großen Containern. Die Kosten DAFÜR werden i.d.R. dem Mieter in Rechnung gestellt.

Erst nach erneuter Fristsetzung von ca. 2 Monaten DARF dann der Container als Ganzes zum Müll.

Die Kosten für all das kann der Vermieter einklagen.



Stimmt so auch nicht. Zum Müll darf nur nicht verwertbares. Anderenfalls hat er das Material zu versteigern und dem Eigentümer den Erlös daraus zu überweisen.
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038
05.04.2017, 17:31 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
felge1966 schrieb
Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg


keine Reaktion ist so nicht richtig. Ich habe mich bemüht, einen neuen Lagerraum zu bekommen. Leider ist dies aber nur möglich, wenn man zufällig gerade Millionär ist.
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039
05.04.2017, 17:32 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Enrico schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
felge1966 schrieb
Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg



Kann sein, aber ohne einen Schrieb vom Gericht, der mich zur Räumung verpflichtet, hat auch der beste "Räumungsbeauftragte" keine rechtliche Basis und handelt illegal.
zumal dieser Gurkenhals die großen Quecksilberröhren einfach zerdeppert hat. Das darin enthaltene Quecksilber hätte locker ausgereicht, um eine Kleinstadt auszurotten. Da wären wir also bei versuchtem Massenmord....
(warum kotzt mich die jämmerlich-lausige Bildung der so genannten "Intelligenzelite" nur so an?)




Geh zur Polizei.


Deren Bildungsniveau ist auch nicht viel höher...., immerhin sind das alles Beamte
--
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Dieser Beitrag wurde am 05.04.2017 um 17:32 Uhr von Radioreinhard editiert.
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040
05.04.2017, 17:34 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
Stephan Hloucal schrieb
Das Thüringer Museum für Elektrotechnik hatte Radioreinhard seinerzeit ein großzügiges Angebot unterbreitet, was die dauerhafte Sicherung der Sammlung bedeutet hätte. Leider hat er es aber ausgesachlagen und hier im Forum als "Radiokrieg" dargestellt. Schade, nun ist es wohl zu spät für die Sammlung.



Sorry, das Elektromuseum wollte meine Sammlung als Schenkung übernehmen, das kam niemals in Frage. Aber immerhin, nun hat dieses Museum endlich seinen Willen und damit seine Ruhe. Nun ist der "Radiokrieg" wirklich beendet, zumindest an dieser Front.
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041
05.04.2017, 17:36 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
hjs schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb über 10.000 Stück Geräte und Röhren) verloren habe.


Wenn Du wieder sammeln willst, dann spende ich Dir einen EO1/76Ta, einen M2746 einen PG2, einen 2039 und drei Eimer voll Röhren.
Konsumgüter gibt's hier: http://sbs-deko.de/homesite/index.php

MfG
hjs



klar mach ich weiter, zumal eben doch nicht alels restlos weg ist. Wie ich schon bemerkt habe, sind einige wenige Stücke doch noch vorhanden.
--
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042
05.04.2017, 17:38 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
ROBOTROONIE schrieb
sicher filtert jeder mit anderen Prioritäten
Aber worin siehst Du bei Dingen wie Steckernetzteilen (keine 10 Jahre alt) oder einer Verteilersteckdose das Kulturgut?

DSL-Splitter
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Zubehoer/Splitter.html

Tchibo-Lautsprecher
https://radioreinhard.lima-city.de/Allerlei-nebenbei/Etui.html

Nokia-Ladegerät
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Netz-Trafos/ACP-12E.html

Clatronic Radiorekorder
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Radiorecorder/SRR479.html

digitaler Anrufbeantworter
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Buerogeraete/808G.html

Faxgerät
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Buerogeraete/T-Concept.html

unbekanntes DDR-Steckernetzteil mit abgetrenntem Stecker
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Netz-Trafos/DDR-Netzteil.html

d-box
https://radioreinhard.lima-city.de/Geraete/Vorsetzer/d-Box.html



Dann viel Spaß mit Deiner Klage.
Bei Spedition Michel war das wohl erfolgreich - so dass genug Geld für den Anwalt da ist?
https://radioreinhard.lima-city.de/Diebstahl/Diebstahl.html



Die Aufzählung dieser Stücke ist schon exakt, jedoch bin ich nicht dazu gekommen, ALLES aufzulisten bzw. zu dokumentieren. Vor allem die nie in Serie gebauten Prototypen und diverse andere extrem seltene Stücke konnte ich zeitlich nicht alle aufnehmen, zumal ich nicht immer die dazu notwendige Technik hatte.
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043
05.04.2017, 17:40 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Enrico schrieb
Es gibt aber die Staatsbibliothek.


???

Die haben doch meine Unterlagen nicht???!!
--
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044
19.05.2017, 10:43 Uhr
P.S.



Die wundersame Wandlung des o.g.:
http://www.radioreinhard.de/

Dazu fällt mir dann auch nichts mehr ein ...

Das Wissen der Menschheit gehört allen Menschen! -
Wissen ist Macht - wer nur glaubt, der weis nichts! -
Aber - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! -
Gegen die Ausgrenzung von Unwissenden und für ein liberalisiertes Urheberrecht!
PS
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045
19.05.2017, 11:35 Uhr
Ronny_aus_Halle
Moderator



Zitat:
P.S. schrieb
Die wundersame Wandlung des o.g.:
http://www.radioreinhard.de/


Andere Seite !?
https://radioreinhard.lima-city.de

Aber Koscher ist die Seite da nicht !
Kein Impressum , nur die Info von DENIC.

Gruß,
Ronny
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046
19.05.2017, 14:24 Uhr
Enrico
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Oder Serviersklave gehackt.
--
MFG
Enrico
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047
16.08.2017, 12:49 Uhr
ROBOTROONIE



da Reinhard hier ja wieder am schreiben ist - vielleicht sollte er sich mal um seine Seite kümmern (oder auch nur Mails lesen)

"Webseite inaktiv

Der Inhaber der Webseite ist seit über einem Jahr nicht mehr aktiv gewesen und hat auf unsere Kontaktversuche nicht reagiert. Die Webseite wurde daher vorübergehend deaktiviert.
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048
16.08.2017, 16:54 Uhr
Mystic-X



ich wüsste nicht warum es ein Verlust ist das die Seite nicht mehr am Netz ist....
--
Gruß
Markus
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049
16.08.2017, 19:52 Uhr
Egon



Wenn der hier von ihm beschimpfte RA auch nur rudimentäre Kenntnisse auf seinem Gebiet hat,
wird der Radioreinhard wohl mittlerweile wesentlich größere Probleme haben als ein Webseite
am Leben zu erhalten. Das er sich mit diesen plumpen Äußerungen selber gewaltig in den eigenen
Hintern geschossen hat wird er sicher schon heftig bedauern. Aus dieser Nummer kommt er garantiert
nicht mit + / - Null raus, eher wird die Reise so in Richtung finanzieller Ruin gehen.
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050
18.08.2017, 01:15 Uhr
Holger König



Der Rechtsweg sieht folgendermaßen aus:

- Kündigung

- Räumungsklage

- Wenn diese ein vollstreckbares Urteil nach sich zieht, Räumung durch den Gerichtsvollzieher, welcher über Einlagerung oder Entsorgung entscheidet.

Sollte die Räumung OHNE Gerichtsvollzieher erfolgt sein (verbotene Eigenmacht), dann macht sich der Vermietr Schadenersatzpflichtig und kann keine Entsorgungskosten gegenrechnen, da er die Räume nicht hätte öffen und anschließend räumen dürfen.
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051
27.08.2017, 07:17 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
RP schrieb
"In diesem Sinne,"
Träume weiter Reinhard, eine Kündigung mit 3 Monaten ist rechtens und die Räumungskosten mit Entsorgung kann er dir auch noch in Rechnung stellen.

Rolf



Es werden sicher keine Räumungskosten anfallen, da die ganze Aktion rechtswidrig war. (es gab nämlich keinerlei Gerichtsbeschluss, und der kleine möchtegern-Rechtsanwalt hatte keine Befugnis, einen hoheitlichen Akt durchzuführen. Das Strafrecht nennt eine solche Handlungsweise auch Hochverrat. (Störung der demokratischen Ordnung)
--
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052
28.08.2017, 02:02 Uhr
Holger König



Räumgut kann auch nach Ablauf der Fristen nicht als Müll entsorgt werden. Der Vermieter (bzw. sein Anwalt) müßte es verwerten (z.B. zwangsversteigern) lassen, um daraus z.B. Räum- und Lagerkosten zu erlangen und den evtl. überschießenden Erlös dem Mieter überlassen.
Aber selbst dann ist eine Räumung nur mittels Räumungstitel und Einschaltung eines Gerichtsvollziehers zulässig.
Hat der Vermieter dies nicht getan, so hat er in "verbotener Eigenmacht" gehandelt und sich deswegen Schadenersatzpflichtig gemacht.
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053
28.08.2017, 11:13 Uhr
andy62



Wofür sollte es Schadenersatz geben?
Allenfalls der Schrottwert bzw. Metallwert ist bei den alten Geräten relevant.
Andy
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054
28.08.2017, 11:17 Uhr
ralle



Bei einem verstorbenen Kumpel wurde auch vor der Frist die Wohnung durch dem Vermieter geräumt, ohne nach einem evenduellen Erben oder so zu suchen. Dafür steht die Wohnung seit seinem Tod leer.
--
Gruß Ralle

Wenn Sie dazu neigen, Bedienungsanleitungen zusammen mit dem Verpackungsmaterial wegzuwerfen, sehen Sie bitte von einem derart drastischen Schritt ab!...
... Nachdem Sie das Gerät eine Weile ausprobiert haben, machen Sie es sich am besten mit dieser Anleitung und ihrem Lieblingsgetränk ein oder zwei Stunden lang in Ihrem Sessel bequem. Dieser Zeitaufwand wird Sie dann später belohnen...

aus KENWOOD-Bedienungsanleitung TM-D700
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055
28.08.2017, 12:52 Uhr
RP



Was diskutieren wir über eine Angelegenheit ohne auch nur den Vertrag zu kennen, den Reinhard mit dem Eigentümer der Immobilie hatte.
Ein Mietvertrag war es sicher nicht.
Allein aus seinen Beitrag 051 ist zu erkennen, dass er für die Antwort, auf Beitrag 009 vom 19.03.17, 5 Monate benötigt. So hat er sicher auch Fristen versäumt die nicht für ihn sprechen.
Das BGB räumt ihn doch den Rechtsweg ein, aber dazu äußert er sich nicht, beschimpf stattdessen Anwälte und Gebäude Eigentümer.

Rolf
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056
28.08.2017, 13:49 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
Holger König schrieb
Räumgut kann auch nach Ablauf der Fristen nicht als Müll entsorgt werden. Der Vermieter (bzw. sein Anwalt) müßte es verwerten (z.B. zwangsversteigern) lassen, um daraus z.B. Räum- und Lagerkosten zu erlangen und den evtl. überschießenden Erlös dem Mieter überlassen.
Aber selbst dann ist eine Räumung nur mittels Räumungstitel und Einschaltung eines Gerichtsvollziehers zulässig.
Hat der Vermieter dies nicht getan, so hat er in "verbotener Eigenmacht" gehandelt und sich deswegen Schadenersatzpflichtig gemacht.



ist zwar so, aber in diesem so genannten "Rechtsstaat" wirst du keinen finden (schon gar nicht Leute, die irgendwie mit der Justiz im weiteren und engeren Sinne zu tun haben), den Gesetze im Geringsten interessieren.
--
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057
28.08.2017, 13:50 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
andy62 schrieb
Wofür sollte es Schadenersatz geben?
Allenfalls der Schrottwert bzw. Metallwert ist bei den alten Geräten relevant.
Andy



Nicht nur der Schrottwert. Guck dich mal in der Bucht um, was dort für Schrott verlangt bzw. geboten wird.
--
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058
28.08.2017, 13:51 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
ralle schrieb
Bei einem verstorbenen Kumpel wurde auch vor der Frist die Wohnung durch dem Vermieter geräumt, ohne nach einem evenduellen Erben oder so zu suchen. Dafür steht die Wohnung seit seinem Tod leer.



Es ging hier nicht um eine offizielle Zwangsräumung, sondern um verbotene Eigenmacht.
--
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059
28.08.2017, 13:52 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
ralle schrieb
Bei einem verstorbenen Kumpel wurde auch vor der Frist die Wohnung durch dem Vermieter geräumt, ohne nach einem evenduellen Erben oder so zu suchen. Dafür steht die Wohnung seit seinem Tod leer.



Es geht hier nicht um eine offizielle Zwangsräumung, sondern um verbotene Eigenmacht
--
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060
28.08.2017, 13:54 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
RP schrieb
Was diskutieren wir über eine Angelegenheit ohne auch nur den Vertrag zu kennen, den Reinhard mit dem Eigentümer der Immobilie hatte.
Ein Mietvertrag war es sicher nicht.
Allein aus seinen Beitrag 051 ist zu erkennen, dass er für die Antwort, auf Beitrag 009 vom 19.03.17, 5 Monate benötigt. So hat er sicher auch Fristen versäumt die nicht für ihn sprechen.
Das BGB räumt ihn doch den Rechtsweg ein, aber dazu äußert er sich nicht, beschimpf stattdessen Anwälte und Gebäude Eigentümer.

Rolf



Zu einem Vertragsabschluss ist es leider nie gekommen, der "Schlossherr" wollte nie einen abschließen.
Ich kann es mir leisten, den Anwalt bzw. Gebäudeeigentümer zu beschimpfen, immerhin war die ganze Aktion illegal!!!!
--
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061
28.08.2017, 17:13 Uhr
Mobby5



Auch wenn es keinen Vertrag gegeben hat, darf nicht einfach entsorgt werden. Natürlich nur so lange, bis der "Schlossherr" sagt bzw. behauptet: "das Zeug sollte sowieso weg, bzw. war nur auf dem Weg zum Müll bei ihm zwischengelagert".
--
und ausserdem muss in Zeile 20 der Doppelpunkt durch ein Semikolon ersetzt werden
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062
07.09.2017, 10:33 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Micha schrieb
000 vermittelte den ursprünglichen Eindruck, daß die ganze Sammlung verwüstet worden war, durch Brand, Vandalismus, was weiß ich.

Das wär wirklich furchtbar gewesen. Bin froh daß das nicht so war.

Inzwischen lichtet sich der Nebel: es geht um Besitzverhältnisse, es geht um Geld. Radioreinhard (bitte nimm mir das nicht übel) ist bisher als Trittbrettfahrer mit "seiner eigenen" Sammlung beim Grafen von Blackwhite Castle mitgefahren.

Ich erinner mich - vor paar Jahren gab es den "Erfurter Radio-Krieg" den Radio-Reinhard damals gewonnen hat, dank seines großzügigen Grafen.

meine Empfehlung: über den eigenen Schatten springen, den Streit von damals begraben und das ganze Zeugs an die technische Sammlung übergeben!



Was übergeben - wenn nix mehr da ist?
--
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063
07.09.2017, 10:34 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
sebastian czech schrieb
Durch die Übergabe an ein größeres Museum oder die/eine technische Sammlung muß der Erhalt der Technik nicht unbedingt gesichert sein. Spreche aus Erfahrung!


Äh, da sieht es etwas anders aus. Immerhin gibt es entsprechende Rechtsvorschriften, an die auch Museen gebunden sind.
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064
07.09.2017, 10:35 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
Stephan Hloucal schrieb
Das Thüringer Museum für Elektrotechnik hatte Radioreinhard seinerzeit ein großzügiges Angebot unterbreitet, was die dauerhafte Sicherung der Sammlung bedeutet hätte. Leider hat er es aber ausgesachlagen und hier im Forum als "Radiokrieg" dargestellt. Schade, nun ist es wohl zu spät für die Sammlung.


Es wäre keine wirkliche Sicherung gewesen, da ohnehin ein Großteil verkauft worden wäre. Das hätte ich auch selber gekonnt....
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065
07.09.2017, 10:37 Uhr
Radioreinhard

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Zur Information: Die sinnlose Vernichtung von Kulturgut ist strafbar. Ich habe mich mit der entsprechenden Stelle kurzgeschlossen, und diese wird der Sache nachgehen (dazu ist sie verpflichtet).
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066
07.09.2017, 10:38 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
Enrico schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
felge1966 schrieb
Er hat ja nicht einmal klargestellt, ob er überhaupt einen rechtlich sauberen Vertrag mit dem Eigentümer hat Wenn es den nicht gibt, hat er keine Chance überhaupt etwas zu reißen.
Zumal die Frage steht, was Reinhard in den drei Monaten unternommen hat. Keine Reaktion oder Aussitzen bedeutet in diesem Fall vermutlich ein Einverständnis mit der Räumung. Ohne anwaltliche Prüfung kann da niemand was dazu sagen.

Gruß Jörg



Kann sein, aber ohne einen Schrieb vom Gericht, der mich zur Räumung verpflichtet, hat auch der beste "Räumungsbeauftragte" keine rechtliche Basis und handelt illegal.
zumal dieser Gurkenhals die großen Quecksilberröhren einfach zerdeppert hat. Das darin enthaltene Quecksilber hätte locker ausgereicht, um eine Kleinstadt auszurotten. Da wären wir also bei versuchtem Massenmord....
(warum kotzt mich die jämmerlich-lausige Bildung der so genannten "Intelligenzelite" nur so an?)




Geh zur Polizei.


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In diesem Fall war das kein Beamter, sondern nur ein kleiner möchtegern-Rechtsanwalt.
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067
07.09.2017, 10:39 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
hjs schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb über 10.000 Stück Geräte und Röhren) verloren habe.


Wenn Du wieder sammeln willst, dann spende ich Dir einen EO1/76Ta, einen M2746 einen PG2, einen 2039 und drei Eimer voll Röhren.
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MfG
hjs



klar mach ich weiter, zumal eben doch nicht alels restlos weg ist. Wie ich schon bemerkt habe, sind einige wenige Stücke doch noch vorhanden.



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068
07.09.2017, 10:57 Uhr
ROBOTROONIE




Zitat:
Radioreinhard schrieb

Was übergeben - wenn nix mehr da ist?





Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
Radioreinhard schrieb

Wie ich schon bemerkt habe, sind einige wenige Stücke doch noch vorhanden.




PLONK
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069
07.09.2017, 12:47 Uhr
Günter



Könnt ihr diesen Sch.. nicht endlich mal beenden. Ich habe immer gedacht es ist hier ein technisches Forum.

Günter
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070
09.01.2018, 13:39 Uhr
Radioreinhard

Avatar von Radioreinhard


Zitat:
RP schrieb
"In diesem Sinne,"
Träume weiter Reinhard, eine Kündigung mit 3 Monaten ist rechtens und die Räumungskosten mit Entsorgung kann er dir auch noch in Rechnung stellen.

Rolf


Ganz so war das nicht, Die ganze Räumungsaktion fand ohne jeglichen Gerichtsbeschluss statt, war also rechtswidrig!

Somit bin ich erst einmal in der Position, Schadensersatz zu fordern. Die Schadenshöhe lege ich noch fest, die bewegt sich aber im Millionenbereich.
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071
09.01.2018, 13:40 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
Mystic-X schrieb
@Radioreinhard hast du ernsthaft geglaubt das das ewig so geht das dein Gelumpe da kostenlos(?) eingelagert bleiben kann???

Da kannste gern ne Klage aufsetzen aber jeder halbwegs klar denkende Rechtsanwalt wird dir erklären das du da absolut keine Chance hast irgendwas zu unternehmen.
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Da ist nix zwangsgeräumt worden, jedenfalls nicht legal
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072
09.01.2018, 13:42 Uhr
Radioreinhard

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Zitat:
Micha schrieb
000 vermittelte den ursprünglichen Eindruck, daß die ganze Sammlung verwüstet worden war, durch Brand, Vandalismus, was weiß ich.

Das wär wirklich furchtbar gewesen. Bin froh daß das nicht so war.

Inzwischen lichtet sich der Nebel: es geht um Besitzverhältnisse, es geht um Geld. Radioreinhard (bitte nimm mir das nicht übel) ist bisher als Trittbrettfahrer mit "seiner eigenen" Sammlung beim Grafen von Blackwhite Castle mitgefahren.

Ich erinner mich - vor paar Jahren gab es den "Erfurter Radio-Krieg" den Radio-Reinhard damals gewonnen hat, dank seines großzügigen Grafen.

meine Empfehlung: über den eigenen Schatten springen, den Streit von damals begraben und das ganze Zeugs an die technische Sammlung übergeben!



Da ist nur nix mehr da, was an irgendwen übergeben werden könnte....
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073
09.01.2018, 14:15 Uhr
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Zitat:
Radioreinhard schrieb

Zitat:
RP schrieb
"In diesem Sinne,"
Träume weiter Reinhard, eine Kündigung mit 3 Monaten ist rechtens und die Räumungskosten mit Entsorgung kann er dir auch noch in Rechnung stellen.

Rolf


Ganz so war das nicht, Die ganze Räumungsaktion fand ohne jeglichen Gerichtsbeschluss statt, war also rechtswidrig!

Somit bin ich erst einmal in der Position, Schadensersatz zu fordern. Die Schadenshöhe lege ich noch fest, die bewegt sich aber im Millionenbereich.




Dein Anwalt freut sich über den hohen Streitwert. Bemisst er doch Deine Rechnungen daran.
Der Richter stutzt den dann gern um 99%
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