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Robotrontechnik-Forum » Sonstiges » Fernseher mit Garantie - reinschauen oder einsenden? » Themenansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
10.09.2014, 18:47 Uhr
Micha

Avatar von Micha

Vor paar Monaten hab ich mir einen Fernseher zugelegt. Da ich sehr selten fernsehe hab ich so ziemlich das Billigste genommen wo gibt, so nen 32" von Medion für glaubich ca. 300 Euro. Jetzt, paar Monate später, schaltet sich der Fernseher im laufenden Betrieb spontan ab. Wenn er vorher nen Tag aus war hält er ca. 1 bis 2 Stunden durch bis zur Selbstabschaltung. Wenn ich es dann gleich wieder versuche geht er gleich wieder aus. Warte ich ca. 1h, läuft er dann für 5 bis 20 Minuten, schalten sich dann ab.

In der Aldi Filiale sagte man mir dass ich das Ding zu Medion einsenden muss. Kommen dann also Verpackung und Versandkosten auf mich zu... spannende Frage ist jetzt, was die klügere Entscheidung ist: den offiziellen Garantieweg mit allen Mühen und Kosten, oder mal in die Kiste reinschauen (ggf. Garantieverlust)? Nach allem was ich bisher so zum Thema gehört und gelesen hab halt ich es für wahrscheinlich, einen Elko mit dicken Backen im Innern vorzufinden. Erfahrungen mit der Demontage so einer Kiste hab ich allerdings nicht. Was würdet Ihr an meiner Stelle machen?
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001
10.09.2014, 19:06 Uhr
karsten
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Avatar von karsten

Hallo Micha,
das Elko-Problem gibt es nicht nach "paar Monaten", sofern paar nicht 25 bedeutet ;-)

Kalte Lötstellen, Kindersicherung oder eine "undokumentierte Funktion"
--
1. Grundgesetz der Messtechnik? Wer misst misst Mist!
(fast) alle DDR-Schaltkreise und viele Transistoren
Elektronikarchäologie, MC80, K1520
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002
10.09.2014, 19:10 Uhr
Micha

Avatar von Micha

Der ist ca. 3 bis 4 Monate alt, rel selten an gewesen.

würd deinen Rat jetzt so interpretieren:
1) in Betrieb nehmen, auf Werkseinstellungen zurücksetzen, dann mit Internet-Verbindung schauen ob es ein Firmware-Update gibt
2) falls das nix hilft doch lieber einsenden.
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003
10.09.2014, 19:15 Uhr
RP



In den ersten 6 Monaten muss der Händler fehlerhafte Geräte zurück nehmen. Das ist einer von vielen die nicht gehen, am besten Geld wiedergeben lassen, 300€ ist kein Schnäppchen da bekommt man auch Fernsehgeräte die gehen.

Rolf

Dieser Beitrag wurde am 10.09.2014 um 19:17 Uhr von RP editiert.
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004
10.09.2014, 20:55 Uhr
Micha

Avatar von Micha

Hab inzwischen etwas gegoogelt - es kommt offenbar drauf an die richtigen Begriffe und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zumindest auf elementarem Niveau zu kennen.

In dem Fall lautet der korrekte Begriff "Gewährleistung" - dazu ist der Händler für 6 Monate nach Verkauf verpflichtet, und darf einen nicht einfach an den Hersteller verweisen bzw. abwimmeln. Nach dem was ich im Web gelesen hab versuchen das Aldi & Co. allerdings ganz gern. Mich haben die ja in dem Fall auch in der ersten Runde abgewimmelt.

Garantie ist dann tatsächlich eine Sache des Herstellers, und von den Rahmenbedingungen offenbar wesentlich schwammiger.

Also werd ich die Aldi-Filiale die Woche noch mal aufsuchen und begrifflich ganz konkret auf Gewährleistung des Händlers bestehen. Ma schauen wie das ausgeht...
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005
10.09.2014, 22:32 Uhr
Blaupunkt



Auf jeden Fall auf die gesetzliche Gewährleistung berufen und die geht keine 6 Monate, sondern 24 Monate. Bis zum 6. Monat geht man allerdings davon aus, dass der Fehler des Gerätes bereits bei Kauf vorlag, nach dem 6. Monat ist der Käufer in der Beweislast, nennt sich im übrigen Beweislastumkehr, wird allerdings im normalen Handel kaum verwendet, da es dort wiederum Lieferantenabsprachen gibt etc..

Folgende Rechte hast Du ...

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Bei der Nacherfüllung, auf die es wohl hinauslaufen wird, ist folgender Absatz sehr interessant:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Absatz 1 kann der Verkäufer aber ablehnen, wenn dies z.b. zu unverhältnismäßigen Kosten führt, damit würde ich aber argumentieren, am besten Gesetzestext ausdrucken, die meisten kennen den eh nicht. Sollten die Dir das Gerät austauschen, lass Dir das quittieren oder verlang eine neue Rechnung, sonst verlierst Du 3-4 Monate Gewährleistung, da die alte Rechnung greift.

Ungeschadet dessen, wenn Ware eingeschickt wird, hat der Verkäufer sämtliche kosten zu tragen, selbst wenn Du jetzt zum Aldi fährst, könntest die Wegstrecke von denen verlangen, macht in der Praxis aber auch niemand, da kaum welche die Gesetze kennen.

Gruß
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006
10.09.2014, 22:50 Uhr
Thomas



ALDI/MEDION wird auf Nachbesserung bestehen. Du hast eine Hotline anzurufen, die Dir so etwas wie eine Schadensnummer geben. Du schickst dann damit das Gerät unfrei an MEDION. ~ 8 Wochen später bekommst Du es repariert zurück. So war es bei meinem alten Navi vor drei oder 4 Jahren.
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007
10.09.2014, 23:05 Uhr
Blaupunkt



Deswegen ist es wichtig, sich vorher schlau zu machen, um genau sowas zu umgehen und genau dafür gibt es Gesetze, die das genau regeln ...

Nehmen wir an, seine Reparatur würde auch 2 Monate dauern, dürfte bei einem 3-4 monatigem alten Gerät leicht unverhältnismäßig sein.

Gruß
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008
10.09.2014, 23:13 Uhr
Micha

Avatar von Micha


Zitat:
Thomas schrieb
ALDI/MEDION wird auf Nachbesserung bestehen. Du hast eine Hotline anzurufen, die Dir so etwas wie eine Schadensnummer geben. Du schickst dann damit das Gerät unfrei an MEDION. ~ 8 Wochen später bekommst Du es repariert zurück. So war es bei meinem alten Navi vor drei oder 4 Jahren.



Ich erwarte auch - so werden die das probieren. So war mir das vor paar Jahren mal mit einem geringwertigen technischen Gerät gegangen. Hab mir dann mittendrin gesagt "Sch*** drauf" und es aufgegeben.
Aber ab nem gewissen Geldwert ist das nicht mehr akzeptabel. Ich schau mal wie es läuft und berichte dann...
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009
11.09.2014, 10:04 Uhr
holm

Avatar von holm

8 Wochen? Sorry, dafür dürften die sich das Teil dann an die Kniescheibe heften, es sei denn die stellen ein Leihgerät zur Verfügung.

Gruß,

Holm
--
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